Autokauf Anwalt

Vom Autokaufvertrag zurücktreten: So geht es!

Sie möchten vom Kaufvertrag zurücktreten? Egal ob das Auto noch nicht bezahlt wurde, die Übergabe aussteht oder schwere Mängel vorliegen – wir prüfen Ihren Fall sofort kostenlos und holen Ihr Geld zurück.

Bereits 5000+ Autokäufe geprüft

Wir sind bekannt aus

Gründe für einen Rücktritt

Gescheiterte Reparatur

Hat der Händler bereits einmal erfolglos nachgebessert und der Mangel besteht fort oder ist ein neuer entstanden? Dann gilt die Nacherfüllung als gescheitert und Sie können ohne weitere Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten.

Erhebliche Sachmängel:

Weist das Fahrzeug Defekte auf, deren Reparaturkosten mehr als 5 % des Kaufpreises betragen? Dann ist der Mangel in der Regel erheblich und ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach erfolgloser Nacherfüllung gerechtfertigt.

Arglistige Täuschung

Wurden Ihnen Unfallschäden oder eine Manipulation des Kilometerstandes verschwiegen? Bei arglistiger Täuschung können Sie den Vertrag anfechten – und auch ein Rücktritt ist ohne Fristsetzung möglich.

Widerruf vor Übergabe

Das Auto steht noch beim Händler und wurde noch nicht übergeben? Bei Lieferverzug oder fehlender Ausstattung kann bereits vor der Übergabe ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen – wir prüfen Ihre Möglichkeiten.

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht

48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:

Schritt 1

Nutzen Sie unser Formular für einen schnellen Check. Geben Sie an, ob das Auto bereits übergeben oder noch nicht bezahlt wurde und welche Mängel vorliegen

Schritt 2

Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Fall individuell. Wir klären für Sie, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag erfüllt sind (z. B. gescheiterte Nachbesserung oder Arglist)

Schritt 3

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sobald das Mandat erteilt ist, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit dem Verkäufer oder dem Autohaus – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Schritt 4

Wir setzen Ihren Rücktritt konsequent durch. Das Ziel: Die vollständige Rückabwicklung. Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug Ihren Kaufpreis erstattet.

Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?

Auf eigene Faust

Lokaler/allgemeiner Anwalt

Autokauf-Rechte

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung



Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse



Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung



Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten

Juristische Fachkenntnisse



Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden



Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung



Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle

Hohe Erfolgsquote



Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen



Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts



Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse

Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?

Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko

Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte die Möglichkeit haben, seine Rechte durchzusetzen – unabhängig von finanziellen Hürden oder der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Deshalb bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt für Autokauf und KFZ Recht eine absolut kostenfreie und risikolose Ersteinschätzung an. Unser Ziel ist maximale Transparenz für Sie. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, ob Ansprüche bestehen und wie eine Lösung aussehen kann. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, noch bevor Ihnen irgendwelche Kosten entstehen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg zu Ihrem Recht.

Sascha Schiller

Unser Erstcheck für Sie

Das sagen unsere Kunden

Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte

Über die Kanzlei

Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.

Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.

Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig

Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?

Nicht bei uns! Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.

Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.

Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.

Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?

Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.

Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:

- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen

Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.

Fallbeispiele

NACHBESSERUNG OHNE ERFOLG

Ein klassischer Fall aus unserem Kanzleialltag betrifft technische Defekte, die trotz Werkstattbesuchen nicht verschwinden. Ein Mandant erwarb einen gebrauchten SUV für den Familienurlaub. Bereits nach den ersten 500 Kilometern traten erhebliche Probleme mit der Bordelektronik auf, die dazu führten, dass das Fahrzeug wiederholt in den Notlauf schaltete. Der Käufer gab dem Händler ordnungsgemäß die Gelegenheit zur Nacherfüllung. Nachdem das Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt war und derselbe Fehler nach wenigen Tagen erneut auftrat, war die Geduld des Käufers am Ende. Er wollte nun konsequent von dem Auto Kaufvertrag zurücktreten, da er das Vertrauen in die Sicherheit des Wagens verloren hatte.

Rechtlich gesehen ist der Weg für eine vollständige Rückabwicklung frei, wenn die sogenannte Nachbesserung als gescheitert gilt. Beim Kauf vom Händler genügt seit der Kaufrechtsreform 2022 nach § 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits ein erfolgloser Nachbesserungsversuch – auch wenn sich dabei ein neuer Mangel zeigt. Viele Händler behaupten gegenüber Laien jedoch fälschlicherweise, sie hätten das Recht auf beliebig viele Versuche oder es handle sich jedes Mal um einen „neuen" Fehler. Wir unterstützen den Mandanten dabei, rechtssicher vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wichtig ist dabei vor allem die lückenlose Dokumentation der Fehler – eine förmliche Fristsetzung ist beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr erforderlich, da bereits die Mangelanzeige eine angemessene Frist in Gang setzt.

In diesem Fall setzten wir den Rücktritt mit dem nötigen Nachdruck durch. Der Mandant konnte erfolgreich vom Kaufvertrag Kfz zurücktreten, gab das Fahrzeug zurück und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer fairen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet. Es ist wichtig zu wissen: Wer ein Auto kaufen und zurücktreten muss, weil die Technik versagt, muss sich nicht auf endlose Werkstattaufenthalte einlassen. Unser Team sorgt dafür, dass die gesetzlichen Regeln zur Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten genutzt werden, um den Kaufpreis schnellstmöglich zurückzufordern.

Nachbesserung ohne Erfolg

Ein klassischer Fall aus unserem Kanzleialltag betrifft technische Defekte, die trotz Werkstattbesuchen nicht verschwinden. Ein Mandant erwarb einen gebrauchten SUV für den Familienurlaub. Bereits nach den ersten 500 Kilometern traten erhebliche Probleme mit der Bordelektronik auf, die dazu führten, dass das Fahrzeug wiederholt in den Notlauf schaltete. Der Käufer gab dem Händler ordnungsgemäß die Gelegenheit zur Nacherfüllung. Nachdem das Fahrzeug zur Reparatur in der Werkstatt war und derselbe Fehler nach wenigen Tagen erneut auftrat, war die Geduld des Käufers am Ende. Er wollte nun konsequent von dem Auto Kaufvertrag zurücktreten, da er das Vertrauen in die Sicherheit des Wagens verloren hatte.

Rechtlich gesehen ist der Weg für eine vollständige Rückabwicklung frei, wenn die sogenannte Nachbesserung als gesetzlich gescheitert gilt. Beim Kauf vom Händler reicht seit der Kaufrechtsreform 2022 gemäß § 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB bereits ein erfolgloser Nachbesserungsversuch – selbst wenn im Zuge der Reparatur ein neuer Mangel entstanden ist. Viele Händler behaupten gegenüber Laien jedoch fälschlicherweise, sie hätten das Recht auf beliebig viele Versuche oder es handele sich jedes Mal um einen „neuen" Fehler. Wir unterstützten den Mandanten dabei, rechtssicher vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. Wichtig ist dabei vor allem die lückenlose Dokumentation der Fehler – eine förmliche Fristsetzung zur Nacherfüllung ist beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr erforderlich, da bereits die Mangelanzeige eine angemessene Frist in Gang setzt.

In diesem Fall setzten wir den Rücktritt mit dem nötigen Nachdruck durch. Der Mandant konnte erfolgreich vom Kaufvertrag Kfz zurücktreten, gab das Fahrzeug zurück und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer fairen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet. Es ist wichtig zu wissen: Wer ein Auto kaufen und zurücktreten muss, weil die Technik versagt, muss sich nicht auf endlose Werkstattaufenthalte einlassen. Unser Team sorgt dafür, dass die gesetzlichen Regeln zur Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten genutzt werden, um den Kaufpreis schnellstmöglich zurückzufordern.

Verschwiegener Unfallschaden trotz „Gekauft wie gesehen"

Ein besonders schwieriges Feld ist der Kauf von Privatpersonen, da hier meist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung vereinbart wird. Ein Mandant kaufte einen Kleinwagen über ein bekanntes Online-Portal. Im privaten Vertrag wurde die Sachmängelhaftung vollständig ausgeschlossen. Wenige Wochen später bemerkte der Käufer bei einem Reifenwechsel in einer Fachwerkstatt, dass das Fahrzeug an tragenden Teilen geschweißt worden war – ein klarer Hinweis auf einen schweren, aber professionell kaschierten Unfallschaden. Der Käufer war verzweifelt und fragte uns: Kann man von einem privaten Autokauf zurücktreten, wenn im Vertrag explizit „gekauft wie gesehen" steht?

Die Antwort lautet: Ja, aber es erfordert juristische Präzision. Gemäß § 444 BGB kann sich ein Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Wer vom Gebrauchtwagenkauf zurücktreten möchte, weil ihm wesentliche Mängel oder Unfallschäden aktiv verschwiegen wurden, hat das Gesetz auf seiner Seite. Neben dem Rücktritt kommt in solchen Fällen auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB in Betracht – beides führt zur Rückabwicklung des Vertrags. Da der Verkäufer im Verkaufsgespräch und im Inserat die Unfallfreiheit zugesichert hatte, konnten wir den Haftungsausschluss aushebeln. Wir leiteten den Rücktritt vom Kaufvertrag Auto ein und konnten durch ein technisches Kurzgutachten nachweisen, dass der Schaden bereits lange vor dem Verkauf bestanden haben musste. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung war hier entbehrlich, da dem arglistig handelnden Verkäufer kein Recht auf Nachbesserung zusteht.

Nachdem wir den Verkäufer mit den Beweisen konfrontierten, lenkte dieser ein. Der Mandant konnte erfolgreich von seinem privaten Autokauf zurücktreten. Der Vertrag wurde rückabgewickelt und er erhielt sein Geld zurück. Dieser Fall räumt mit dem weit verbreiteten Vorurteil auf, dass man bei Privatkäufen grundsätzlich rechtlos sei. Wenn eine arglistige Täuschung nachweisbar ist, greift kein vertraglicher Haftungsausschluss – und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder diesen anfechten. Wir helfen Ihnen dabei, die nötigen Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.

Die Anzahlung retten bei manipuliertem Tacho

Ein Mandant leistete eine Anzahlung für einen Gebrauchtwagen und vereinbarte die Abholung für das folgende Wochenende. Vor der Übergabe erhielt er jedoch über ein Abfragetool für Fahrzeughistorien die Information, dass das Fahrzeug entgegen der Angaben im Inserat eine weitaus höhere Laufleistung hatte als die angezeigten 60.000 Kilometer. Tatsächlich war der Wagen bereits vor zwei Jahren mit 110.000 Kilometern gewartet worden. Der Händler weigerte sich, die Anzahlung zu erstatten, und pochte auf die Abnahme des Fahrzeugs. Der Mandant suchte Hilfe bei der Frage: Kann ich vom Autokauf zurücktreten und meine Anzahlung retten?

Bei einer derart massiven Manipulation der Laufleistung handelt es sich um das Fehlen einer zentralen, vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag Auto nach Anzahlung ist in einem solchen Fall absolut begründet, da der Mangel der zu hohen Laufleistung nicht durch eine Reparatur geheilt werden kann. Wir erklärten für unseren Mandanten unverzüglich den Rücktritt vom Kaufvertrag Kfz. Da eine Täuschung über den Kilometerstand oft sogar strafrechtliche Relevanz hat, konnten wir den nötigen Druck auf den Verkäufer aufbauen.

Durch unsere Intervention lenkte der Händler ein, um ein teures Gerichtsverfahren und eine mögliche Anzeige zu vermeiden. Der Mandant konnte erfolgreich vom Autokauf zurücktreten und erhielt seine vollständige Anzahlung zurücküberwiesen. Wer sich fragt: Rücktritt vom Kaufvertrag Auto nach Anzahlung – ist das möglich? findet hier die Bestätigung. Wenn die Vertragsgrundlage durch falsche Daten erschüttert wurde, müssen Sie das Fahrzeug nicht abnehmen und haben Anspruch auf die Rückzahlung jedes gezahlten Cents.

Mängel nach Monaten – Rücktritt auch nach längerer Nutzung

Eine Mandantin kontaktierte uns, weil ihr vor neun Monaten gekaufter Neuwagen immer wieder Probleme mit dem Getriebe verursachte. Sie war extrem unsicher, ob nach fast einem Jahr der täglichen Nutzung ein rechtliches Vorgehen noch Aussicht auf Erfolg hätte. Ihre Sorge war: Wie lange kann man vom Autokauf zurücktreten? Sie befürchtete, dass durch den Zeitablauf und die gefahrenen Kilometer ihr Recht auf eine Rückgabe des Fahrzeugs längst erloschen sei. Viele Autohäuser versuchen Kunden in dieser Phase mit Hinweisen auf Verschleiß oder die verstrichene Zeit abzuwimmeln.

Tatsächlich beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängel bei Neuwagen zwei Jahre und kann bei Gebrauchtwagen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Solange ein erheblicher Mangel innerhalb dieser Frist auftritt und die Nacherfüllung gescheitert ist, bleibt der Anspruch auf Rücktritt bestehen. Besonders vorteilhaft: Seit der Kaufrechtsreform 2022 gilt beim Kauf vom Händler eine Beweislastumkehr von zwölf Monaten. Das bedeutet, dass innerhalb des ersten Jahres der Händler beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag – nicht umgekehrt. Im Fall unserer Mandantin fiel der Mangel somit noch in diesen geschützten Zeitraum. Wir berechneten für sie den Nutzungsersatz, also die Entschädigung für die gefahrenen Kilometer, die vom Kaufpreis abgezogen wird, und leiteten den Rücktritt ein.

Das Ergebnis war eindeutig: Wir setzten den Rücktritt erfolgreich durch. Die Mandantin konnte von ihrem Autokaufvertrag zurücktreten und erhielt den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung erstattet. Wer wissen möchte, wie lange man von einem Kaufvertrag fürs Auto zurücktreten kann, sollte sich nicht von der verstrichenen Zeit abschrecken lassen. Bei erheblichen Mängeln bleibt das Recht auf Rückabwicklung innerhalb der Gewährleistungsfrist bestehen – entscheidend ist, dass die Mängel lückenlos dokumentiert und die rechtlichen Schritte korrekt eingeleitet werden.

Offene
Fragen?

Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.

Ein unterschriebener Kaufvertrag ist rechtlich bindend, unabhängig davon, ob bereits Geld geflossen ist. Dennoch ist Ihre Ausgangslage für eine Rückabwicklung oft besser, solange das Kapital noch nicht transferiert wurde. Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten möchten und das Auto noch nicht bezahlt haben, prüfen wir für Sie, ob Gründe wie Lieferverzug oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften einen sofortigen Vertragsstopp rechtfertigen. So lässt sich die Zahlung oft verhindern, bevor Ihr Geld langfristig gebunden ist.

Ja, ein Rücktritt vor der eigentlichen Fahrzeugübergabe ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verkäufer den vereinbarten Liefertermin deutlich überschreitet oder wenn bereits vor der Abholung bekannt wird, dass das Fahrzeug nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. In solchen Situationen müssen Sie das Auto nicht abnehmen und können die Rückabwicklung des Vertrages fordern.

Die Zeitspanne hängt vom jeweiligen Rechtsgrund ab. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Fällen – etwa bei einem reinen Online-Kauf (Fernabsatzvertrag) oder bei einem Widerruf des Finanzierungsvertrags. Hier beträgt die Frist 14 Tage. Beim Kauf vor Ort im Autohaus gibt es hingegen kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein Rücktritt wegen erheblicher Mängel ist davon zu unterscheiden: Dieser kann innerhalb der gesamten Gewährleistungsfrist erklärt werden, sofern die Nacherfüllung gescheitert ist. Bei Neuwagen beträgt diese Frist 24 Monate, bei Gebrauchtwagen kann sie vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.

Ein Rücktritt vom privaten Autokauf ist möglich, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Zwar schließen Privatverkäufer die Sachmängelhaftung meist aus, doch dieser Ausschluss gilt nicht bei bewusster Täuschung. Wenn Ihnen beispielsweise ein Unfallschaden oder eine Manipulation des Kilometerstandes verschwiegen wurde, können Sie trotz der Klausel „gekauft wie gesehen“ vom Vertrag zurücktreten.

Sobald ein wirksamer Rücktritt erklärt wurde, muss das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, Ihnen jede bereits geleistete Zahlung – inklusive der Anzahlung – vollständig zurückzuerstatten. Der Händler darf in diesem Fall keine Stornogebühren einbehalten, sofern der Rücktritt aufgrund eines Mangels oder einer Pflichtverletzung des Verkäufers erfolgt ist.

Ein Rücktritt ist nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB nur möglich, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist. Bei behebbaren Mängeln dient als Orientierung die Rechtsprechung des BGH: Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 5 % des Bruttokaufpreises, ist die Erheblichkeit in der Regel gegeben. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine starre Grenze, sondern um eine Faustregel im Rahmen einer Einzelfallabwägung. Bei unbehebbaren Mängeln – etwa einem verschwiegenen Unfallschaden oder einer Tachomanipulation – ist die Erheblichkeit unabhängig von Reparaturkosten regelmäßig gegeben. Gleiches gilt für sicherheitsrelevante Defekte oder das Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit

Das kommt darauf an, ob Sie von einem Händler oder von einer Privatperson gekauft haben. Beim Kauf von privat gilt weiterhin: Sie müssen dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor ein Rücktritt möglich ist. Beim Kauf vom Händler hat die Kaufrechtsreform 2022 die Lage deutlich vereinfacht. Nach § 475d BGB genügt es, den Händler über den Mangel zu informieren – eine förmliche Fristsetzung ist nicht mehr erforderlich. Es reicht, wenn eine angemessene Zeit nach der Mangelanzeige verstrichen ist, ohne dass der Händler nachgebessert hat. Ganz ohne Fristablauf ist ein sofortiger Rücktritt möglich, wenn bereits ein Nachbesserungsversuch gescheitert ist, der Händler die Reparatur verweigert, ein besonders schwerwiegender Mangel vorliegt oder eine arglistige Täuschung gegeben ist.

Bei einer Rückabwicklung erhalten Sie grundsätzlich den gezahlten Kaufpreis zurück. Allerdings müssen Sie sich im Gegenzug eine Nutzungsentschädigung für die Kilometer anrechnen lassen, die Sie mit dem Fahrzeug bereits zurückgelegt haben. Wir berechnen diesen Betrag exakt für Sie, damit Sie eine klare Vorstellung davon haben, welche Summe Ihnen unter dem Strich zusteht.

Da Autohäuser und Hersteller meist über spezialisierte Rechtsabteilungen verfügen, sollten Sie sich an eine Kanzlei wenden, die einen klaren Schwerpunkt im KFZ-Recht hat. Die Kanzlei Schiller Rechtsanwälte ist auf die Rückabwicklung von Kaufverträgen spezialisiert und verfügt über die nötige Erfahrung, um Ihre Ansprüche – auch gegenüber großen Vertragshändlern – konsequent durchzusetzen.

In den meisten Fällen werden die Kosten durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Diese übernimmt sowohl die außergerichtliche Korrespondenz als auch die Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren. Wir kümmern uns im Rahmen unserer Dienstleistung um die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung und fordern die Deckungszusage für Ihren Fall an.

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Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf

Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.

Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller