Hellblauer VW Käfer, freigestellt, als Symbolbild für den privaten Gebrauchtwagenkauf

Autokauf widerrufen: Wann die 14-Tage-Frist wirklich gilt

Sie möchten Ihren Autokauf widerrufen und das Fahrzeug einfach zurückgeben? Ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf nur in bestimmten Fällen – etwa beim Online-Kauf oder bei der Finanzierung. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Widerruf möglich ist oder ob ein anderer Weg zum Ziel führt.

Porträts von vier Mandanten mit dem Hinweis auf über 5.000 geprüfte Fälle

Bereits 5000+ Autokäufe geprüft

Wir sind bekannt aus

Kurz erklärt: Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf nicht generell, sondern nur in bestimmten Konstellationen: beim Fernabsatzgeschäft mit einem Unternehmer, das ausschließlich über Telefon, E-Mail oder Website zustande kommt (§ 312c BGB, § 312g BGB), und beim verbundenen Verbraucherdarlehen (§§ 355, 358 BGB). Beim Kauf im Autohaus vor Ort besteht kein Widerrufsrecht. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, beginnt die Frist nicht zu laufen; beim Warenkauf im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt des Fahrzeugs (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB).

Wann Sie einen Autokauf widerrufen können

Online-Kauf (Fernabsatz)

Kaufen Sie online bei einem Händler, ohne das Auto vorher zu sehen, gilt meist ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Die Frist beginnt erst mit korrekter Widerrufsbelehrung. Entscheidend ist, dass Vertragsanbahnung und Abschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel laufen. Eine Probefahrt oder die Vertragsunterzeichnung vor Ort im Autohaus schließt das Fernabsatzgeschäft aus.

Finanzierter Kauf

Bei einem finanzierten Kauf sind Darlehen und Kauf oft verbunden. Der Widerruf des Kreditvertrags kann dann auch den Autokaufvertrag erfassen (§ 358 BGB). Beim verbundenen Vertrag erfasst der Widerruf des Darlehens auch den Kaufvertrag (§ 358 Abs. 2 BGB). Ist noch nichts bezahlt, prüfen wir zusätzlich die Wege auf der Seite Auto gekauft, noch nicht bezahlt.

Kauf im Autohaus vor Ort

Beim normalen Kauf vor Ort im Autohaus gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht. Sich einfach anders zu überlegen genügt nicht – hier braucht es einen Rücktrittsgrund. Ohne Widerrufsrecht bleibt der Weg über einen Mangel. Wann ein Rücktritt vom Autokaufvertrag greift, erklären wir dort im Detail.

Fehlerhafte Belehrung

Wurde falsch oder gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt, kann die Frist erheblich länger laufen. Das eröffnet oft auch spät noch einen Widerruf. Eine fehlende oder fehlerhafte Belehrung hemmt den Fristbeginn. Beim Warenkauf im Fernabsatz erlischt das Widerrufsrecht dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt des Fahrzeugs (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB).

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht

48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:

Schritt 1

Sagen Sie uns, ob Sie online, finanziert oder vor Ort gekauft haben – und wann.

Schritt 2

Wir prüfen, ob ein Widerrufsrecht besteht und ob die Frist noch läuft.

Schritt 3

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation. Erklären Sie den Widerruf in Textform und weisen Sie den Zugang nach. Anwaltliche Unterstützung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Händler den Widerruf zurückweist.

Schritt 4

Wir erklären den Widerruf fristgerecht und wickeln den Kauf – und gegebenenfalls die Finanzierung – rück ab.

Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?

Auf eigene Faust
Lokaler/allgemeiner Anwalt
Autokauf-Rechte

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung



Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung


Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten

Juristische Fachkenntnisse



Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung


Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle

Hohe Erfolgsquote



Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts


Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse

Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko

Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Beim Widerruf entscheidet oft die Frist, und viele verschenken ihre Chance. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, ob ein Widerruf möglich ist, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg.

Sascha Schiller

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Unser Erstcheck für Sie

Das sagen unsere Kunden

Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte

Bremer Überseestadt an der Weser, Kanzleistandort von Schiller Rechtsanwälte
Über die Kanzlei
Logo der Schiller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.

Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.

Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig

Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?

Nicht bei uns! Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.

Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.

Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.

Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?

Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.

Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:

- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen

Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.

Fallbeispiele

Online-Kauf fristgerecht widerrufen

Unser Mandant hatte einen Gebrauchtwagen komplett online bei einem Händler gekauft, ohne ihn vorher zu besichtigen. Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelte, bestand ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Wir erklärten den Widerruf fristgerecht; der Kauf wurde rückabgewickelt und der Kaufpreis erstattet. Nach dem Widerruf sind die empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren (§ 355 Abs. 3 BGB, § 357 BGB); eine geleistete Anzahlung ist in voller Höhe zu erstatten.

Widerruf über den Finanzierungsvertrag

Ein finanzierter Autokauf sollte rückgängig gemacht werden. Da Darlehen und Kauf ein verbundenes Geschäft bildeten, erfasste der Widerruf des Kreditvertrags auch den Kaufvertrag (§ 358 BGB). Nach Prüfung der Widerrufsbelehrung setzten wir den Widerruf durch.

Fehlerhafte Belehrung verlängert die Frist

Bei einem Online-Kauf war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Dadurch hatte die 14-Tage-Frist nie korrekt zu laufen begonnen, sodass der Widerruf auch Wochen später noch wirksam war. Der Kauf wurde rückabgewickelt.

Kein Widerruf – aber Rücktritt wegen Mängeln

Ein Käufer hatte vor Ort im Autohaus gekauft, ein Widerruf war daher ausgeschlossen. Da das Fahrzeug jedoch erhebliche Mängel hatte, kamen wir über den Rücktritt (§ 437 BGB) zum Ziel und wickelten den Kauf rück ab.

Ehrliche Einschätzung: kein Widerrufsrecht

Ein Interessent wollte einen vor Ort gekauften, mangelfreien Wagen einfach zurückgeben. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass hier weder Widerruf noch Rücktritt greifen – bevor Kosten entstanden. Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten.

Offene
Fragen?

Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.

Nur in bestimmten Fällen. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht vor allem beim Online-Kauf vom Händler (Fernabsatz) oder beim Widerruf einer Finanzierung. Beim normalen Kauf vor Ort im Autohaus gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht.

In der Regel nein. Wer vor Ort im Autohaus kauft und das Fahrzeug sehen konnte, hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Lösen vom Vertrag ist dann nur über Rücktritt oder Anfechtung möglich – wenn ein Grund dafür vorliegt.

Ja, meist. Kaufen Sie online bei einem Unternehmer, ohne das Auto vorher zu besichtigen, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Dann haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB).

Häufig ja. Bilden Darlehen und Kauf ein verbundenes Geschäft, erfasst der Widerruf des Kreditvertrags auch den Autokaufvertrag (§ 358 BGB). Entscheidend sind die Widerrufsbelehrung und die Fristen.

Die 14-Tage-Frist beginnt in der Regel erst, wenn Sie das Fahrzeug erhalten und eine korrekte Widerrufsbelehrung bekommen haben. Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, kann die Frist deutlich länger laufen.

Dann hat die Frist oft nie wirksam begonnen. Ein Widerruf kann in solchen Fällen auch lange nach den ursprünglichen 14 Tagen noch möglich sein. Wir prüfen die Belehrung für Sie.

Der Widerruf löst den Vertrag ohne Grund innerhalb einer Frist – gilt aber nur in bestimmten Konstellationen. Der Rücktritt setzt einen Grund voraus, etwa einen Mangel, ist dafür aber unabhängig von der Kaufform möglich. Der Widerruf ist ein voraussetzungsloses Lösungsrecht innerhalb einer Frist; der Rücktritt setzt dagegen einen Mangel oder eine andere Pflichtverletzung voraus.

Ja. Nach einem wirksamen Widerruf wird der Kauf rückabgewickelt: Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet. Für gezogene Nutzungen kann ein Wertersatz anfallen. Ja. Beim Fernabsatz tragen Sie grundsätzlich die Rücksendekosten, wenn darüber ordnungsgemäß informiert wurde (§ 357 Abs. 6 BGB). Für Wertverlust haften Sie nur, soweit er auf einen über die Prüfung hinausgehenden Umgang mit dem Fahrzeug zurückgeht.

Ja, wenn die Voraussetzungen vorliegen – etwa Online-Kauf beim Händler oder finanzierter Kauf. Ob neu oder gebraucht spielt für das Widerrufsrecht keine Rolle, entscheidend ist die Art des Vertragsschlusses.

In vielen Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

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Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf

Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.

Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller

Porträtfoto von Rechtsanwalt Sascha Schiller