- Spezialisierte Rechtsanwälte für Autokauf und KFZ-Recht
Neuwagen mit Mängeln: Nachbesserung, Rücktritt & Rückgabe
Ihr Neuwagen hat schon nach kurzer Zeit Mängel – Elektronik, Getriebe, Lack oder ständige Werkstattbesuche? Bei einem Neuwagen gelten die vollen Gewährleistungsrechte. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder die Rückgabe des Fahrzeugs der beste Weg ist.
- Zwei Jahre Gewährleistung: Beim Neuwagen haben Sie die vollen Rechte gegenüber Ihrem Verkäufer – nach einer durchgeführten Reparatur ab dem 31.07.2026 sogar drei Jahre.
- Nachbesserung gescheitert? Dann kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Wir sagen Ihnen, welcher Weg sich lohnt, bevor Kosten entstehen.
Bereits 5000+ Autokäufe geprüft
Kurz erklärt: Beim Neuwagen haben Sie zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB); eine Herstellergarantie tritt daneben und ersetzt sie nicht. Zunächst besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Neulieferung (§ 439 BGB); nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen gilt sie als fehlgeschlagen (§ 440 S. 2 BGB). Erst dann kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht – beim Kauf als Verbraucher entfällt die Fristsetzung unter den Voraussetzungen des § 475d BGB. Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 verlängert eine tatsächlich durchgeführte Reparatur die Verjährung einmalig um zwölf Monate auf drei Jahre (§ 475e Abs. 5 BGB).
Ihre Rechte beim Neuwagenkauf
Volle Gewährleistung
Beim Neuwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. In den ersten zwölf Monaten muss der Händler beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe nicht vorlag (§ 477 BGB). Die Gewährleistung schuldet Ihnen nicht der Hersteller, sondern Ihr Vertragspartner, also das Autohaus. Die Grundlagen dazu unter Sachmängelhaftung beim Auto.
Nachbesserung zuerst
Zunächst haben Sie Anspruch auf Nachbesserung. Scheitert die Reparatur oder wird sie verweigert, können Sie mindern oder zurück-treten (§§ 437 ff. BGB). Sie dürfen zwischen Reparatur und Neu-lieferung wählen; der Verkäufer kann die gewählte Art nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist (§ 439 Abs. 4 BGB). Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 muss der Händler Sie vor der Nacherfüllung auf dieses Wahlrecht hinweisen und darauf, dass eine Reparatur die Verjährung einmalig um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB). Eine aufgearbeitete Ersatzware darf er Ihnen nur liefern, wenn Sie das ausdrücklich verlangen..
Rücktritt & Rückgabe
Ist der Mangel erheblich und die Nacherfüllung gescheitert, geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis – abzüglich Nutzungsentschädigung – zurück. Unerheblich und damit kein Rücktrittsgrund ist ein Mangel nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel dann, wenn die Beseitigung weniger als fünf Prozent des Kaufpreises kostet (BGH, Urteil vom 28.05.2014 – VIII ZR 94/13). Zum Ablauf: Rücktritt vom Autokaufvertrag.
Neuwagen-Eigenschaft
Ein „fabrikneues“ Fahrzeug muss auch neuwertig sein: kurze Standzeit, aktuelles Modell, keine Vorschäden. Stimmt das nicht, liegt ein Mangel vor (§ 434 BGB). Als fabrikneu gilt ein Fahrzeug nur, wenn es unbenutzt ist, das Modell unverändert weitergebaut wird und zwischen Herstellung und Verkauf keine langen Standzeiten liegen; üblicherweise wird dabei eine Grenze von zwölf Monaten angesetzt.
- Schneller Ablauf
In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:
Schritt 1
- Sachverhalt schildern
Übermitteln Sie Kaufvertrag, Serviceheft und eine kurze Beschreibung der Mängel und Werkstattbesuche.
- Ihr Zeitaufwand: max. 5 Minuten
Schritt 2
- Kostenfreie Prüfung
Wir prüfen, ob die Nacherfüllung gescheitert ist und welcher Anspruch für Sie am besten passt.
- Dauer: max. 2 Werktage
Schritt 3
- Deckung & Mandat
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation. Verweigert das Autohaus die Nachbesserung, setzen wir Ihre Ansprüche durch – zum Vorgehen: Anwalt für Autokauf.
- Rückmeldung nach max. 3 Tagen
Schritt 4
- Rechte durchsetzen
Wir setzen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Rückgabe gegenüber Händler oder Hersteller durch.
- Rückmeldung nach ca. 11 Tagen
Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung
Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten
Juristische Fachkenntnisse
Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung
Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle
Hohe Erfolgsquote
Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts
Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse
Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?
- Unser Kredo
Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko
Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Gerade beim teuren Neuwagen lohnt es sich, die Rechte konsequent zu nutzen. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, welcher Weg der beste ist, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg.
Sascha Schiller
- Kostenfrei & unverbindlich
Unser Erstcheck für Sie
- Hat Ihr Neuwagen Mängel oder ständige Werkstattbesuche?
- Wurde bereits erfolglos nachgebessert?
- Möchten Sie wissen, ob Rücktritt oder Rückgabe möglich ist?
- Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Wir stellten sehr zufällig fest, dass das von uns erworbene Fahrzeug einen Unfallschaden gehabt haben muss. Der Verkäufer stritt vehement ab dass er davon wusste, deshalb gestaltete sich eine Einigung des Problems schwierig. Da wir genau wussten, dass wir nichts mit dem Schaden zu tun haben, haben wir autokauf-rechte.de nach einer Einschätzung gebeten. Uns wurde empfohlen eine Minderung festzusetzen, woraufhin wir die Kanzlei Schiller damit beauftragt haben. Im Resultat hat eine externe Werkstatt den Schaden behoben, der Verkäufer musste für die Reparatur aufkommen und uns den niedrigeren Wert des Fahrzeuges erstatten, auch die Anwaltskosten trug der Verkäufer. Wir hoffen nicht, dass wir Ihr Leistungen wieder in Anspruch nehmen müssen, würden es aber ohne bedenken wieder tun, sehr empfehlenswerte Arbeit, vielen Dank nochmal.
Leopold Rausch
Unternehmer
Herr Schiller hat unseren, eigentlich schon abgeschriebenen, Fehl-Autokauf wieder in Ordnung gebracht. Auf Empfehlung haben wir den Service von autokauf-rechte.de in Anspruch genommen. Nach der raschen und erfolgsversprechenden Ersteinschätzung waren wir uns sicher die Kanzlei Schiller zu beauftragen. Das war die genau richtige Entscheidung, danke nochmals und weiterhin viel Erfolg.
Bijan Dimka
Software Entwickler
Ich habe mir bei unserem lokalen Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten VW Polo gekauft. Nach 2 Monaten dann wie aus dem Nichts ein Motorschaden. Da ich eine Gebrauchtwagengarantie beim Autokauf mit erworben hatte, meldete ich mich mit meinem Problem Händler. Der stellte sich aber von Anfang quer und verlangte von mir einen Beweis dass die Schuld nicht bei mir liegt. Teuere Gutachten kamen für mich nicht in Frage, weshalb ich mich bei Autokauf-Rechte.de meldete. Nach kurzer Schilderung widmete sich Herrn Schiller meinem Fall. Das Ergebnis: 1 Brief reichte aus um den Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Die Kosten für den Anwalt hat meine KFZ-Versicherung übernommen (inkl. Rechtsschutz), die Reparatur des Fahrzeuges die Werkstatt des Händlers. Danke und viele liebe Grüße Martin
Martin Gospodarek
Einzelhandelskaufmann
- Über uns
Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte
Über die Kanzlei
Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.
Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.
Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.
Bundesweit tätig
Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig
Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?
Nicht bei uns!
Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.
Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.
Käufer & Verkäufer
Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.
Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?
Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.
Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:
- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen
Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.
Fallbeispiele
Getriebeprobleme trotz mehrfacher Reparatur
Getriebeprobleme trotz mehrfacher Reparatur
Ein Neuwagen hatte wiederkehrende Getriebeprobleme, die die Werkstatt mehrfach nicht dauerhaft beheben konnte. Nach gescheiterter Nachbesserung ist der Rücktritt eröffnet (§ 437 BGB). Wir wickelten den Kauf gegen eine Nutzungsentschädigung rück ab. Beim Rücktritt wird der Kaufpreis um einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer gekürzt (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 BGB), berechnet linear anhand der voraussichtlichen Gesamtlaufleistung.
Ständige Elektronikfehler
Ständige Elektronikfehler
Wiederkehrende Elektronikausfälle machten das Fahrzeug unzuverlässig. Da mehrere Reparaturversuche fehlschlugen, galt die Nacherfüllung als gescheitert. Der Mandant erhielt eine deutliche Kaufpreisminderung.
„Fabrikneu“ – aber lange Standzeit
„Fabrikneu“ – aber lange Standzeit
Ein als fabrikneu verkaufter Wagen hatte tatsächlich eine sehr lange Standzeit und war ein Vorjahresmodell. Das widerspricht der zugesicherten Neuwagen-Eigenschaft (§ 434 BGB). Wir setzten eine Minderung des Kaufpreises durch.
Lackmängel ab Werk
Lackmängel ab Werk
Am neuen Fahrzeug zeigten sich ab Werk Lackfehler. Nach erfolgloser Nachbesserung setzten wir die Rückabwicklung durch; der Mandant gab das Fahrzeug zurück und erhielt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz.
Ehrliche Einschätzung: kein erheblicher Mangel
Ehrliche Einschätzung: kein erheblicher Mangel
Ein Käufer wollte den Neuwagen wegen eines Bagatellthemas zurückgeben. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass hier kein erheblicher Mangel vorliegt – bevor Kosten entstanden. Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten.
- FAQs
Offene
Fragen?
Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.
Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Neuwagen?
Beim Neuwagen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Sie haben zunächst Anspruch auf Nachbesserung; scheitert diese, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht (§§ 437 ff. BGB).
Wie lange habe ich Gewährleistung auf einen Neuwagen?
Beim Neuwagen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Übergabe. In den ersten zwölf Monaten muss der Händler beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag (§ 477 BGB). Anders als beim Gebrauchtwagen ist beim Neuwagen keine Verkürzung der Verjährung auf ein Jahr möglich (§ 476 Abs. 2 BGB). Wählen Sie bei einem Kaufvertrag ab dem 31.07.2026 die Reparatur und wird sie durchgeführt, verlängert sich die Verjährung einmalig um zwölf Monate auf drei Jahre (§ 475e Abs. 5 BGB). Zum Vergleich: Gebrauchtwagen: Rücktritt und Rechte.
Kann ich einen Neuwagen zurückgeben?
Ja, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und die Nacherfüllung gescheitert, verweigert oder unzumutbar ist. Dann geben Sie das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung.
Wie oft muss ich Nachbesserung zulassen?
In der Regel haben Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Schlägt sie fehl oder wird verweigert, ist der Weg zu Minderung oder Rücktritt frei – oft schon nach einem oder zwei erfolglosen Versuchen.
Was bedeutet „fabrikneu“ rechtlich?
Ein Fahrzeug ist nur dann fabrikneu, wenn es unbenutzt ist, aus aktueller Produktion stammt, keine Standschäden hat und keine erhebliche Standzeit aufweist. Fehlt eine dieser Eigenschaften, liegt ein Mangel vor (§ 434 BGB).
Bekomme ich beim Rücktritt den vollen Kaufpreis zurück?
Grundsätzlich ja, Sie müssen sich aber eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Wir berechnen den Betrag, damit Sie wissen, was unterm Strich bleibt.
Kann ich statt Rückgabe eine Minderung verlangen?
Ja. Wollen Sie das Fahrzeug behalten, können Sie den Kaufpreis mindern. Die Minderung gleicht den durch den Mangel verursachten Minderwert aus.
Haftet der Händler oder der Hersteller?
Ihr Vertragspartner für die Gewährleistung ist der Händler. Zusätzlich kann eine Herstellergarantie bestehen. Wir prüfen, welcher Weg für Sie am günstigsten ist. Die Gewährleistung schuldet der Verkäufer, Garantieleistungen der Hersteller oder Garantiegeber. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander – wie das bei Gebrauchtwagen aussieht, zeigt die Seite Gebrauchtwagengarantie zahlt nicht.
Was tun, wenn der Händler die Nachbesserung verweigert?
Verweigert der Händler die Reparatur, ist eine weitere Fristsetzung entbehrlich. Dann können Sie unmittelbar mindern oder zurücktreten. Wir setzen den Anspruch für Sie durch.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Was ändert das „Recht auf Reparatur“ seit dem 31.07.2026 für Neuwagenkäufer?
Für Kaufverträge ab dem 31.07.2026 gilt: Wählen Sie beim Händler die Reparatur statt einer Ersatzlieferung und wird sie tatsächlich durchgeführt, verlängert sich die Verjährung Ihrer Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate – beim Neuwagen also von zwei auf drei Jahre (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Verlängerung erfasst grundsätzlich alle Mängel des Fahrzeugs, nicht nur den reparierten; sie setzt voraus, dass die ursprüngliche Frist beim Reparaturverlangen noch läuft. Der Händler muss Sie vor der Nacherfüllung auf Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung und auf diese Verlängerung hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB). Ein aufgearbeitetes Ersatzfahrzeug darf er nur liefern, wenn Sie es ausdrücklich verlangen. Für Kaufverträge vor dem 31.07.2026 gilt weiterhin das alte Recht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen- Unser Standort
Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf
Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.
Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.