Hellblauer VW Käfer, freigestellt, als Symbolbild für den privaten Gebrauchtwagenkauf

Anwalt für Autokauf: Ihre Rechte durchsetzen

Streit beim Auto- oder Gebrauchtwagenkauf? Ob Mängel, Betrug, verschwiegener Unfallschaden oder Ärger mit dem Händler – als spezialisierte Kanzlei für Autokauf- und KFZ-Recht prüfen wir Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Porträts von vier Mandanten mit dem Hinweis auf über 5.000 geprüfte Fälle

Bereits 5000+ Autokäufe geprüft

Wir sind bekannt aus

Kurz erklärt: Ein Anwalt für Autokaufrecht prüft, ob Ihnen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zusteht, und setzt den Anspruch gegenüber Händler oder Privatverkäufer durch. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich; Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im Kaufrecht in der Regel nach Deckungszusage. Wichtig ist Tempo, denn Mängelansprüche verjähren regelmäßig zwei Jahre nach Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate, wenn Sie beim Händler die Reparatur verlangen und diese tatsächlich durchgeführt wird (§ 475e Abs. 5 BGB).

Wann Sie ein Anwalt für Autokauf unterstützt

Mängel & Gewährleistung

Versteckte Defekte, teure Reparaturen oder gescheiterte Nachbesserung? Wir prüfen Ihre Gewährleistungsrechte und setzen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt durch (§§ 437 ff. BGB). Was die gesetzliche Sachmängelhaftung beim Auto abdeckt und wo sie endet, erklären wir ausführlich auf der Themenseite.

Rücktritt & Rückabwicklung

Sie wollen den Kaufvertrag rückgängig machen? Wir prüfen die Voraussetzungen und holen Ihren Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Ob ein Rücktritt vom Autokaufvertrag möglich ist, hängt davon ab, ob der Mangel erheblich ist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder entbehrlich war (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB, § 440 BGB, § 475d BGB).

Betrug & arglistige Täuschung

Verschwiegener Unfallschaden oder manipulierter Tacho? Bei arglistiger Täuschung greifen Anfechtung und Rücktritt – trotz Ausschlussklausel (§§ 123, 444 BGB). Typische Fälle sind der verschwiegene Unfallschaden und die Tachomanipulation. Hier kommt neben dem Rücktritt auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht (§ 123 BGB).

Händler oder Privatkauf

Beim Händler gelten andere Regeln als beim Kauf von privat. Wir kennen beide Seiten und wählen für Sie den sichersten Weg. Beim Händlerkauf greifen Verbraucherschutzregeln wie die Beweislastumkehr des § 477 BGB, beim privaten Autokauf gilt dagegen fast immer ein Gewährleistungsausschluss.

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht

48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:

Schritt 1

Übermitteln Sie uns Kaufvertrag, Inserat und eine kurze Beschreibung des Problems – bequem online.

Schritt 2

Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall individuell und sagen Ihnen, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind. Je nach Konstellation prüfen wir auch, ob ein Widerruf des Autokaufs oder die Rückforderung einer Anzahlung fürs Auto der schnellere Weg ist.

Schritt 3

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation.

Schritt 4

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Händler oder Verkäufer durch – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?

Auf eigene Faust
Lokaler/allgemeiner Anwalt
Autokauf-Rechte

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung



Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung


Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten

Juristische Fachkenntnisse



Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung


Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle

Hohe Erfolgsquote



Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts


Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse

Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko

Wir sind der festen Überzeugung: Jeder sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Deshalb ist unsere Ersteinschätzung im Autokauf-Recht absolut kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren schnell und verlässlich, ob Ansprüche bestehen und wie eine Lösung aussieht, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg zu Ihrem Recht.

Sascha Schiller

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Unser Erstcheck für Sie

Das sagen unsere Kunden

Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte

Bremer Überseestadt an der Weser, Kanzleistandort von Schiller Rechtsanwälte
Über die Kanzlei
Logo der Schiller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.

Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.

Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig

Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?

Nicht bei uns! Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.

Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.

Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.

Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?

Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.

Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:

- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen

Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.

Fallbeispiele

Motorschaden kurz nach dem Gebrauchtwagenkauf

Unser Mandant kaufte einen Gebrauchtwagen beim Händler, nach wenigen Wochen trat ein Motorschaden auf. Beim Kauf vom Händler gilt seit der Kaufrechtsreform 2022 eine Beweislastumkehr von zwölf Monaten (§ 477 BGB): Der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Da ihm das nicht gelang, setzten wir die Nacherfüllung durch. Der Händler übernahm die Reparaturkosten, und unser Mandant blieb auf nichts sitzen. Weitere typische Konstellationen und Fristen finden Sie auf der Seite Gebrauchtwagen: Rücktritt und Rechte.

Verschwiegener Unfallschaden beim Händler

Ein Kunde entdeckte nach dem Kauf, dass sein vermeintlich unfallfreies Fahrzeug einen erheblichen, reparierten Vorschaden hatte. Da der Händler die Unfallfreiheit ausdrücklich zugesichert hatte, lagen eine Verletzung der Beschaffenheitsvereinbarung und zugleich eine arglistige Täuschung nahe (§§ 434, 444, 123 BGB). Wir leiteten die Rückabwicklung ein; der Mandant erhielt seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.

Manipulierter Kilometerstand

Über die Fahrzeughistorie stellte sich heraus, dass der tatsächliche Kilometerstand weit über der Anzeige lag. Eine Tachomanipulation ist regelmäßig arglistig, sodass ein Gewährleistungsausschluss nicht greift (§ 444 BGB). Wir erklärten Rücktritt und Anfechtung; der Verkäufer lenkte ein und wickelte den Kauf vollständig rück ab.

Händler verweigert die Reparatur

Trotz eines klaren Mangels weigerte sich ein Autohaus, nachzubessern. Beim Verbrauchsgüterkauf genügt nach § 475d BGB bereits ein erfolgloser oder verweigerter Nachbesserungsversuch für den Rücktritt – eine gesonderte Fristsetzung ist nicht nötig. Wir setzten den Rücktritt durch und holten den Kaufpreis zurück.

Ehrlicher Erstcheck: keine Erfolgsaussicht

Ein Interessent wollte wegen altersüblichen Verschleißes an einem älteren Fahrzeug gegen den Verkäufer vorgehen. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass hier ohne arglistige Täuschung kein durchsetzbarer Anspruch besteht – bevor Kosten entstanden. Für uns gehört diese Ehrlichkeit dazu: Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten.

Offene
Fragen?

Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.

Sobald der Verkäufer oder das Autohaus Ihre berechtigten Ansprüche abwehrt, hinhält oder droht, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll – besonders bei Mängeln, Rückabwicklung oder Täuschung. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos, damit Sie ohne Risiko erfahren, ob sich der Aufwand lohnt.

Bei bestehender Verkehrsrechtsschutzversicherung entstehen Ihnen in der Regel keine oder nur geringe Kosten. Ohne Rechtsschutz besprechen wir die voraussichtlichen Kosten transparent vorab. Die Ersteinschätzung ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert, in der Regel also dem Kaufpreis; alternativ ist eine Vergütungsvereinbarung möglich. Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenfrei.

In den meisten Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage für Sie an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Bei Mängeln haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Scheitert diese, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht (§§ 437 ff. BGB). Welcher Weg der beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Neufahrzeugen gelten Besonderheiten – dazu die Seite Neuwagen: Mängel und Rückgabe. Lehnt eine Gebrauchtwagengarantie die Zahlung ab, bestehen daneben oft Gewährleistungsansprüche gegen den Händler.

Ja, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und die Nacherfüllung gescheitert, verweigert oder entbehrlich ist. Beim Kauf vom Händler genügt seit 2022 oft schon ein erfolgloser Versuch (§ 475d BGB); bei arglistiger Täuschung ist der Rücktritt sofort möglich. Sonderfall: Wurde das Fahrzeug noch nicht bezahlt oder übergeben, gelten andere Hebel als bei einem Mangel nach der Übergabe.

Beim Händlerkauf gelten die Verbraucherschutzregeln inklusive zwölfmonatiger Beweislastumkehr. Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden – dann helfen vor allem Arglist oder ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Wir prüfen, welche Regeln für Ihren Fall gelten.

Sie besagt, dass beim Kauf vom Händler innerhalb der ersten zwölf Monate der Händler beweisen muss, dass ein Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag – nicht Sie. Das verbessert Ihre Position bei Mängeln, die kurz nach dem Kauf auftreten, erheblich (§ 477 BGB).

Ein verschwiegener Unfallschaden ist ein klassischer Fall arglistiger Täuschung. Dann greifen Rücktritt und Anfechtung – auch bei „gekauft wie gesehen“ oder einem Gewährleistungsausschluss (§§ 123, 444 BGB). Wichtig ist die Beweissicherung, bei der wir Sie unterstützen.

Beim Neuwagen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, beim Gebrauchtwagen vom Händler kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Privatkauf wird sie oft ganz ausgeschlossen – außer bei Arglist. Entscheidend ist, dass der Mangel innerhalb der Frist auftritt. Mängelansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Eine Verkürzung auf ein Jahr ist beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Wird bei einem Kaufvertrag ab dem 31.07.2026 repariert, verlängert sich die jeweils geltende Frist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB); vor der Nacherfüllung muss der Händler Sie darauf und auf Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB).

Sie schildern uns den Fall über unser Formular, wir prüfen ihn kostenlos und melden uns mit einer klaren Einschätzung. Nach Mandatserteilung klären wir die Rechtsschutzdeckung und übernehmen die gesamte Kommunikation – bundesweit, ohne dass Sie zu uns kommen müssen.

Für Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 mit einem Händler geschlossen werden, gilt: Verlangen Sie als Verbraucher die Reparatur (Nachbesserung) statt einer Ersatzlieferung und wird die Reparatur tatsächlich durchgeführt, verlängert sich die Verjährung Ihrer Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Verlängerung schließt unmittelbar an die ursprüngliche Frist an, setzt voraus, dass diese beim Reparaturverlangen noch läuft, und erfasst grundsätzlich alle Mängel des Fahrzeugs – nicht nur den reparierten. Zusätzlich muss der Händler Sie vor der Nacherfüllung auf Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung und auf diese Verlängerung hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB). Ein aufgearbeitetes Ersatzfahrzeug darf er nur liefern, wenn Sie das ausdrücklich verlangen. Für Kaufverträge vor dem 31.07.2026 und für Käufe von privat bleibt es beim bisherigen Recht.

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Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf

Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.

Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller

Porträtfoto von Rechtsanwalt Sascha Schiller