- Spezialisierte Rechtsanwälte für Autokauf und KFZ-Recht
Auto angezahlt und doch raus? So holen Sie die Anzahlung zurück
Sie haben eine Anzahlung fürs Auto geleistet und wollen vom Kauf doch wieder weg – oder der Verkäufer hält sich nicht an die Abmachung? Ob Lieferverzug, Mängel oder geplatzter Deal: In vielen Fällen lässt sich die Anzahlung zurückholen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie Sie an Ihr Geld kommen.
- Verkäufer liefert nicht? Bei Lieferverzug bekommen Sie die Anzahlung meist zurück.
- Mangel oder Täuschung? Dann ist Rücktritt samt Rückzahlung der Anzahlung möglich.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Klarheit über Ihre Chancen, bevor Kosten entstehen.
Bereits 5000+ Autokäufe geprüft
Kurz erklärt: Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den Kaufpreis und kein verfallbares Reugeld. Sie ist zurückzuzahlen, sobald der Kaufvertrag rückabgewickelt wird: bei wirksamem Rücktritt (§§ 323, 346 BGB), bei Widerruf (§§ 355, 357 BGB) und nach erfolgreicher Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB, § 812 BGB). Ohne einen solchen Lösungsgrund kann der Händler dagegen an der Erfüllung festhalten oder pauschalierten Schadensersatz verlangen.
Wann Sie Ihre Anzahlung zurückbekommen
Lieferverzug
Überschreitet der Verkäufer den vereinbarten Liefertermin deutlich, können Sie nach Fristsetzung zurücktreten (§ 323 BGB) – und die Anzahlung zurückfordern. Fehlt ein verbindlicher Liefertermin, müssen Sie zunächst eine angemessene Nachfrist setzen; erst nach deren fruchtlosem Ablauf greift der Rücktritt (§ 323 Abs. 1 BGB). Mehr zu dieser Konstellation: Auto gekauft, noch nicht bezahlt.
Mangel am Fahrzeug
Zeigt sich vor oder bei der Übergabe ein erheblicher Mangel, kommt der Rücktritt in Betracht. Die geleistete Anzahlung ist dann vollständig zu erstatten. Zeigt sich der Mangel schon vor der Übergabe, können Sie die Restzahlung zurückhalten (§ 320 BGB) und nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Arglistige Täuschung
Wurde Ihnen ein Unfallschaden oder ein manipulierter Tacho verschwiegen, können Sie anfechten oder zurücktreten – trotz Anzahlung und Ausschluss (§§ 123, 444 BGB). Nach einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist der Vertrag von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB); die Anzahlung ist dann ohne Abzug nach § 812 BGB zurückzuzahlen.
Keine Stornogebühr
Beruht der Rücktritt auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers, darf er keine Stornogebühr von der Anzahlung einbehalten. Ein pauschaler Einbehalt der Anzahlung als „Stornogebühr" ist nur wirksam, wenn die Pauschale dem typischerweise zu erwartenden Schaden entspricht und Ihnen der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich offensteht (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Schneller Ablauf
In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:
Schritt 1
- Situation schildern
Sagen Sie uns, wann und warum Sie angezahlt haben und warum Sie zurück wollen.
- Ihr Zeitaufwand: max. 5 Minuten
Schritt 2
- Kostenfreie Prüfung
Wir prüfen, ob ein Rücktrittsgrund vorliegt und ob die Anzahlung zurückzuzahlen ist. Fordern Sie die Anzahlung schriftlich unter Fristsetzung zurück und sichern Sie den Zugangsnachweis. Ab Verzug schuldet Ihnen der Händler zusätzlich Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB).
- Dauer: max. 2 Werktage
Schritt 3
- Deckung & Mandat
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation.
- Rückmeldung nach max. 3 Tagen
Schritt 4
- Anzahlung zurückholen
Wir erklären den Rücktritt und fordern Ihre Anzahlung vollständig zurück – notfalls gerichtlich.
- Rückmeldung nach ca. 11 Tagen
Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung
Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten
Juristische Fachkenntnisse
Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung
Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle
Hohe Erfolgsquote
Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts
Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse
Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?
- Unser Kredo
Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko
Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Gerade wenn schon Geld geflossen ist, zählt schnelles Handeln. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, ob Sie Ihre Anzahlung zurückbekommen, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg.
Sascha Schiller
- Kostenfrei & unverbindlich
Unser Erstcheck für Sie
- Haben Sie eine Anzahlung fürs Auto geleistet?
- Hält sich der Verkäufer nicht an die Abmachung oder liegt ein Mangel vor?
- Möchten Sie wissen, ob Sie die Anzahlung zurückbekommen?
- Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Wir stellten sehr zufällig fest, dass das von uns erworbene Fahrzeug einen Unfallschaden gehabt haben muss. Der Verkäufer stritt vehement ab dass er davon wusste, deshalb gestaltete sich eine Einigung des Problems schwierig. Da wir genau wussten, dass wir nichts mit dem Schaden zu tun haben, haben wir autokauf-rechte.de nach einer Einschätzung gebeten. Uns wurde empfohlen eine Minderung festzusetzen, woraufhin wir die Kanzlei Schiller damit beauftragt haben. Im Resultat hat eine externe Werkstatt den Schaden behoben, der Verkäufer musste für die Reparatur aufkommen und uns den niedrigeren Wert des Fahrzeuges erstatten, auch die Anwaltskosten trug der Verkäufer. Wir hoffen nicht, dass wir Ihr Leistungen wieder in Anspruch nehmen müssen, würden es aber ohne bedenken wieder tun, sehr empfehlenswerte Arbeit, vielen Dank nochmal.
Leopold Rausch
Unternehmer
Herr Schiller hat unseren, eigentlich schon abgeschriebenen, Fehl-Autokauf wieder in Ordnung gebracht. Auf Empfehlung haben wir den Service von autokauf-rechte.de in Anspruch genommen. Nach der raschen und erfolgsversprechenden Ersteinschätzung waren wir uns sicher die Kanzlei Schiller zu beauftragen. Das war die genau richtige Entscheidung, danke nochmals und weiterhin viel Erfolg.
Bijan Dimka
Software Entwickler
Ich habe mir bei unserem lokalen Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten VW Polo gekauft. Nach 2 Monaten dann wie aus dem Nichts ein Motorschaden. Da ich eine Gebrauchtwagengarantie beim Autokauf mit erworben hatte, meldete ich mich mit meinem Problem Händler. Der stellte sich aber von Anfang quer und verlangte von mir einen Beweis dass die Schuld nicht bei mir liegt. Teuere Gutachten kamen für mich nicht in Frage, weshalb ich mich bei Autokauf-Rechte.de meldete. Nach kurzer Schilderung widmete sich Herrn Schiller meinem Fall. Das Ergebnis: 1 Brief reichte aus um den Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Die Kosten für den Anwalt hat meine KFZ-Versicherung übernommen (inkl. Rechtsschutz), die Reparatur des Fahrzeuges die Werkstatt des Händlers. Danke und viele liebe Grüße Martin
Martin Gospodarek
Einzelhandelskaufmann
- Über uns
Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte
Über die Kanzlei
Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.
Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.
Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.
Bundesweit tätig
Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig
Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?
Nicht bei uns!
Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.
Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.
Käufer & Verkäufer
Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.
Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?
Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.
Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:
- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen
Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.
Fallbeispiele
Anzahlung nach Lieferverzug zurückgeholt
Anzahlung nach Lieferverzug zurückgeholt
Ein bestelltes Fahrzeug wurde zum vereinbarten Termin nicht geliefert. Nach deutlicher Überschreitung setzten wir eine angemessene Frist und erklärten nach deren Ablauf den Rücktritt (§ 323 BGB). Der Händler zahlte die geleistete Anzahlung vollständig zurück.
Tachomanipulation vor Übergabe entdeckt
Tachomanipulation vor Übergabe entdeckt
Nach der Anzahlung ergab die Fahrzeughistorie einen manipulierten Kilometerstand. Eine Tachomanipulation ist arglistig; ein Ausschluss greift nicht (§ 444 BGB). Der Verkäufer erstattete die Anzahlung, um ein Verfahren und eine Anzeige zu vermeiden.
Händler behält Anzahlung ein – zu Unrecht
Händler behält Anzahlung ein – zu Unrecht
Ein Autohaus wollte die Anzahlung als Stornogebühr behalten, obwohl es selbst den Liefertermin platzen ließ. Da der Rücktritt auf der Pflichtverletzung des Händlers beruhte, war der Einbehalt unzulässig. Wir holten den vollen Betrag zurück.
Mangel vor Übergabe – Anzahlung erstattet
Mangel vor Übergabe – Anzahlung erstattet
Vor der Abholung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprach. Unser Mandant musste es nicht abnehmen; wir forderten die Rückabwicklung, und die Anzahlung wurde vollständig erstattet.
Ehrliche Einschätzung: kein Grund für Rücktritt
Ehrliche Einschätzung: kein Grund für Rücktritt
Ein Käufer wollte nach der Anzahlung ohne Grund zurück, weil er sich umentschieden hatte. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass ein bloßes Umentscheiden nicht genügt – bevor Kosten entstanden. Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten. Auch ohne Rücktrittsgrund ist eine einvernehmliche Vertragsaufhebung gegen einen reduzierten Betrag oft der wirtschaftlich beste Weg – dazu beraten wir Sie im kostenlosen Erstcheck.
- FAQs
Offene
Fragen?
Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.
Bekomme ich meine Anzahlung fürs Auto zurück?
Das hängt vom Grund ab. Beruht Ihr Rücktritt auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers – etwa Lieferverzug, Mangel oder Täuschung – ist die Anzahlung vollständig zurückzuzahlen. Wir prüfen kostenlos, ob ein solcher Grund vorliegt.
Darf der Händler die Anzahlung als Stornogebühr behalten?
Nur wenn Sie ohne Rechtsgrund zurücktreten. Beruht der Rücktritt auf einem Mangel oder einer Pflichtverletzung des Verkäufers, darf er keine Stornogebühr einbehalten und muss die Anzahlung voll erstatten.
Kann ich nach der Anzahlung noch vom Kauf zurücktreten?
Ja, wenn ein Rücktrittsgrund vorliegt – zum Beispiel Lieferverzug, ein erheblicher Mangel oder eine arglistige Täuschung. Ein bloßes Umentscheiden reicht dagegen nicht aus.
Was gilt, wenn das Auto noch nicht geliefert wurde?
Überschreitet der Verkäufer den Liefertermin deutlich, setzen wir eine Nachfrist. Verstreicht diese, können Sie zurücktreten und die Anzahlung zurückfordern (§ 323 BGB).
Was ist, wenn mir ein Mangel verschwiegen wurde?
Bei einem verschwiegenen Unfallschaden oder einer Tachomanipulation liegt eine arglistige Täuschung vor. Dann sind Rücktritt und Anfechtung möglich – trotz Anzahlung und Ausschlussklausel (§§ 123, 444 BGB).
Wie schnell sollte ich handeln?
Schnell. Je früher wir den Verkäufer anschreiben und den Rücktritt vorbereiten, desto besser Ihre Position. Bei Lieferverzug ist eine zeitnahe Fristsetzung wichtig. Ein Widerruf ist an eine kurze Frist gebunden. Ob Ihnen überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht, klärt die Seite Autokauf widerrufen.
Muss ich für die Anzahlung eine Frist setzen?
Bei Lieferverzug in der Regel ja – der Verkäufer erhält eine angemessene Nachfrist. Bei arglistiger Täuschung oder einem bereits feststehenden Mangel ist eine Fristsetzung dagegen oft entbehrlich.
Bekomme ich die Anzahlung auch bei einem Privatkauf zurück?
Ja, wenn ein Rechtsgrund vorliegt – etwa arglistige Täuschung oder eine nicht erfüllte zugesicherte Eigenschaft. Auch ein privater Verkäufer muss die Anzahlung dann zurückzahlen.
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer nicht zahlt?
Reagiert der Verkäufer nicht, setzen wir anwaltliche Fristen und bereiten die gerichtliche Durchsetzung vor. Häufig lenkt die Gegenseite schon nach anwaltlicher Aufforderung ein. Reagiert der Händler nicht, folgt die anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und anschließend die Klage. Ab Verzug trägt der Händler auch die Kosten der Rechtsverfolgung (§ 280 Abs. 2 BGB, § 286 BGB).
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
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Mehr Informationen- Unser Standort
Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf
Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.
Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.