- Spezialisierte Rechtsanwälte für Autokauf und KFZ-Recht
Ihre risikofreie Lösung bei Problemen mit dem Autokauf
Haben Sie nach dem Autokauf Probleme mit versteckten Mängeln, der Garantie oder einer Rückabwicklung? Wir stellen Ihnen Anwalt für Autokauf und KFZ-Recht zur Seite.
- Schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles
- Wurden Ihnen Mängel am Fahrzeug verschwiegen?
- Schnelle Lösungen zur Vermeidung langwieriger Prozesse
Bereits 5000+ Autokäufe geprüft
Wir sind bekannt aus
Ihre Rechte
Nacherfüllung / Neulieferung
Weist das gekaufte Fahrzeug nicht angegebene Mängel auf, haben Sie zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Das bedeutet: Der Verkäufer muss den Mangel beheben oder – bei Neuwagen – ein mangelfreies Ersatzfahrzeug liefern. Beim Kauf vom Händler müssen Sie keine förmliche Frist setzen: Es genügt, den Mangel anzuzeigen. Reagiert der Händler nicht innerhalb angemessener Zeit, stehen Ihnen weitergehende Rechte zu. Wir sorgen mit dem nötigen Nachdruck für Ihr Recht.
Rücktritt / Wandlung
Wenn die Nachbesserung gescheitert ist oder der Verkäufer diese verweigert, müssen Sie das Fahrzeug nicht behalten. Beim Kauf vom Händler genügt nach § 475d BGB bereits ein fehlgeschlagener Reparaturversuch. In solchen Fällen erstreiten wir für Sie den vollständigen Rücktritt vom Kaufvertrag, sodass Sie den gezahlten Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer – zurückerhalten.
Arglistige Täuschung / Betrug
Gekauft wie gesehen? Dieser vertragliche Ausschluss der Gewährleistung schützt den Verkäufer gemäß § 444 BGB nicht bei Arglist. Wurden Unfallschäden verschwiegen oder der Tachostand manipuliert, liegt eine arglistige Täuschung vor. In diesem Fall ist sowohl ein sofortiger Rücktritt ohne Fristsetzung als auch eine Anfechtung nach § 123 BGB möglich. Wir prüfen Ihre Chancen auf eine Vertragsrückabwicklung und setzen diese zielgerichtet um.
Minderung
Ist die Nacherfüllung gescheitert oder verweigert der Verkäufer die Mangelbeseitigung, haben Sie als Käufer Anspruch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Eine Minderung kommt auch dann in Betracht, wenn der Mangel die Erheblichkeitsschwelle für einen Rücktritt nicht erreicht. Als Ihr Kfz-Anwalt setzen wir den finanziellen Ausgleich für Sie durch.
- Schneller Ablauf
In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:
Schritt 1
- Formular ausfüllen
Sobald Sie uns das Mandat erteilen, übernimmt unser erfahrenes Team. Als Ihr Rechtsanwalt für Autokauf setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck durch – sei es außergerichtlich bei der Gegenseite oder konsequent vor Gericht.
- Ihr Zeitaufwand: max. 5 Minuten
Schritt 2
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen unsere spezialisierten KFZ Anwälte den Sachverhalt. Sie erhalten eine kostenfreie und absolut unverbindliche juristische Ersteinschätzung Ihrer vertraglichen Rechte und Erfolgsaussichten
- Dauer: max. 2 Werktage
Schritt 3
- Strategie besprechen
In einem persönlichen Telefonat entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir beraten Sie transparent und verständlich über alle weiteren Schritte.
- Rückmeldung nach max. 3 Tagen
Schritt 4
- Rechte durchsetzen
Sobald Sie uns das Mandat erteilen, übernimmt unser erfahrenes Team. Als Ihr Rechtsanwalt für Autokauf setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck durch – sei es außergerichtlich bei der Gegenseite oder konsequent vor Gericht.
- Rückmeldung nach ca. 11 Tagen
Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?
Auf eigene Faust
Lokaler/allgemeiner Anwalt
Autokauf-Rechte
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
❌
Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse
❌
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung
✅
Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten
Juristische Fachkenntnisse
❌
Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden
❌
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung
✅
Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle
Hohe Erfolgsquote
❌
Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen
❌
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts
✅
Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse
Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?
- Unser Kredo
Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko
Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte die Möglichkeit haben, seine Rechte durchzusetzen – unabhängig von finanziellen Hürden oder der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Deshalb bieten wir Ihnen als Rechtsanwalt für Autokauf und KFZ Recht eine absolut kostenfreie und risikolose Ersteinschätzung an. Unser Ziel ist maximale Transparenz für Sie. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, ob Ansprüche bestehen und wie eine Lösung aussehen kann. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, noch bevor Ihnen irgendwelche Kosten entstehen. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg zu Ihrem Recht.
Sascha Schiller
- Kostenfrei & unverbindlich
Unser Erstcheck für Sie
- Möchten Sie von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten?
- Wurden Ihnen Mängel am Fahrzeug verschwiegen?
- Sind Sie auf einen Betrüger hereingefallen?
- Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Wir stellten sehr zufällig fest, dass das von uns erworbene Fahrzeug einen Unfallschaden gehabt haben muss. Der Verkäufer stritt vehement ab dass er davon wusste, deshalb gestaltete sich eine Einigung des Problems schwierig. Da wir genau wussten, dass wir nichts mit dem Schaden zu tun haben, haben wir autokauf-rechte.de nach einer Einschätzung gebeten. Uns wurde empfohlen eine Minderung festzusetzen, woraufhin wir die Kanzlei Schiller damit beauftragt haben. Im Resultat hat eine externe Werkstatt den Schaden behoben, der Verkäufer musste für die Reparatur aufkommen und uns den niedrigeren Wert des Fahrzeuges erstatten, auch die Anwaltskosten trug der Verkäufer. Wir hoffen nicht, dass wir Ihr Leistungen wieder in Anspruch nehmen müssen, würden es aber ohne bedenken wieder tun, sehr empfehlenswerte Arbeit, vielen Dank nochmal.
Leopold Rausch
Unternehmer
Herr Schiller hat unseren, eigentlich schon abgeschriebenen, Fehl-Autokauf wieder in Ordnung gebracht. Auf Empfehlung haben wir den Service von autokauf-rechte.de in Anspruch genommen. Nach der raschen und erfolgsversprechenden Ersteinschätzung waren wir uns sicher die Kanzlei Schiller zu beauftragen. Das war die genau richtige Entscheidung, danke nochmals und weiterhin viel Erfolg.
Bijan Dimka
Software Entwickler
Ich habe mir bei unserem lokalen Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten VW Polo gekauft. Nach 2 Monaten dann wie aus dem Nichts ein Motorschaden. Da ich eine Gebrauchtwagengarantie beim Autokauf mit erworben hatte, meldete ich mich mit meinem Problem Händler. Der stellte sich aber von Anfang quer und verlangte von mir einen Beweis dass die Schuld nicht bei mir liegt. Teuere Gutachten kamen für mich nicht in Frage, weshalb ich mich bei Autokauf-Rechte.de meldete. Nach kurzer Schilderung widmete sich Herrn Schiller meinem Fall. Das Ergebnis: 1 Brief reichte aus um den Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Die Kosten für den Anwalt hat meine KFZ-Versicherung übernommen (inkl. Rechtsschutz), die Reparatur des Fahrzeuges die Werkstatt des Händlers. Danke und viele liebe Grüße Martin
Martin Gospodarek
Einzelhandelskaufmann
- Über uns
Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte
Über die Kanzlei
Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.
Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.
Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.
Bundesweit tätig
Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig
Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?
Nicht bei uns!
Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.
Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.
Käufer & Verkäufer
Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.
Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?
Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.
Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:
- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen
Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.
Fallbeispiele
Nacherfüllung / Neulieferung
Praxisbeispiel zur Nacherfüllung: Getriebeschaden kurz nach dem Kauf
Herr Meier kaufte beim Autohaus Funke einen Audi A6 zum Preis von 58.000 Euro. Nach drei Monaten normaler Nutzung erlitt das Fahrzeug plötzlich einen Getriebeschaden. Herr Meier informierte das Autohaus umgehend über den Defekt, ließ den fahruntüchtigen Audi A6 zur Werkstatt des Händlers abschleppen und übergab ihn zur Reparatur. Das Autohaus Funke weigerte sich jedoch, den Sachmangel anzuerkennen, und lehnte eine Reparatur ab.
Da Herr Meier auf eigene Faust nicht weiterkam, schaltete er unsere spezialisierte Kanzlei ein. Als erfahrener Rechtsanwalt für Autokauf setzten wir das Autohaus mit einer präzisen und rechtlich unanfechtbaren Begründung unter Druck. Dabei kam uns die Beweislastumkehr nach § 477 BGB zugute: Da der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe auftrat, wird gesetzlich vermutet, dass der Getriebeschaden bereits bei Auslieferung im Keim angelegt war. Das Ergebnis: Der Verkäufer lenkte ein und reparierte den Getriebeschaden im Zuge der Nacherfüllung vollständig. Zudem musste das Autohaus die entstandenen Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten in voller Höhe übernehmen.
Ihre Rechte: Die juristischen Hintergründe zur Nacherfüllung
Verkauft ein Händler oder Privatverkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, haben Sie als Käufer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439 BGB. Dieser rechtliche Rahmen sieht wie folgt aus:
- Wer entscheidet über die Art der Nacherfüllung?
Nach § 439 Abs. 1 BGB haben Sie als Käufer das Wahlrecht: Sie entscheiden, ob der Verkäufer den Mangel reparieren (Nachbesserung) oder ein mangelfreies Ersatzfahrzeug liefern soll (Nachlieferung). Der Verkäufer kann Ihre Wahl nur dann verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde (§ 439 Abs. 4 BGB). - Wer trägt die Kosten für die Reparatur?
Der Verkäufer hat sämtliche Aufwendungen zu tragen, die für die Nacherfüllung erforderlich sind. Dazu zählen neben den reinen Arbeits- und Materialkosten insbesondere auch Transport- und Wegekosten (§ 439 Abs. 2 BGB). - Wer transportiert das Fahrzeug zur Werkstatt?
Grundsätzlich sind Sie als Käufer verpflichtet, das Fahrzeug zum Verkäufer zu bringen. Die Kosten dafür muss der Verkäufer übernehmen. Beim Kauf vom Händler gilt zusätzlich: Die Nacherfüllung muss ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie erfolgen (§ 475 Abs. 5 BGB). Ist das Fahrzeug fahruntüchtig, muss der Verkäufer daher in der Regel für den Transport sorgen.
Ihr besonderes Recht bei Neuwagen: Die Neulieferung
Handelt es sich bei dem mangelhaften Fahrzeug um einen Neuwagen, steht Ihnen als Käufer eine starke Alternative zur Reparatur zu: Sie haben das Recht, direkt die Lieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs zu fordern. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Neulieferung liegt nach § 439 Abs. 1 BGB allein bei Ihnen. Der Händler kann die Neulieferung nur ablehnen, wenn sie im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer wäre.
Unsere Einschätzung als Kfz-Anwalt:
Obwohl die Nacherfüllung oder Neulieferung für beide Parteien theoretisch das Instrument mit dem niedrigsten Streitpotenzial ist, zeigen Verkäufer in der Praxis oft wenig Einsicht. Die Übernahme von Kosten oder gar die Lieferung eines Neuwagens lässt sich oft erst durch juristischen Druck erreichen.
Minderung
Praxisbeispiel zur Minderung: Defektes Steuergerät und verweigerte Reparatur
Herr Müller kaufte beim Autohaus Schmidt einen VW Golf für 20.000 Euro. Der tatsächliche Marktwert des Wagens hätte in einem mangelfreien Zustand jedoch bei 24.000 Euro gelegen. Kurz nach der Übergabe stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen Defekt an einem Steuergerät aufwies. Durch diesen gravierenden Mangel sank der tatsächliche Wert des defekten Fahrzeugs auf nur noch 12.000 Euro.
Herr Müller informierte das Autohaus Schmidt über den Mangel. Das Autohaus stellte sich jedoch auf den Standpunkt, es läge kein Sachmangel vor, und verweigerte die Nachbesserung kurzerhand. Da der Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe auftrat, griff die Beweislastumkehr nach § 477 BGB – das Autohaus hätte beweisen müssen, dass der Defekt bei Übergabe noch nicht vorlag. Herr Müller erklärte daraufhin die Minderung des Kaufpreises und ließ den Defekt selbst beheben. Die berechnete Minderung betrug in diesem Fall 10.000 Euro. Als das Autohaus Schmidt die Auszahlung verweigerte, schaltete Herr Müller unsere spezialisierte Kanzlei ein. Als erfahrener Anwalt für Autokauf forderten wir die 10.000 Euro erfolgreich beim Autohaus ein – welches am Ende auch die gesamten Rechtsanwaltskosten unseres Mandanten tragen musste.
Ihre Rechte: Wann können Sie den Kaufpreis mindern?
Liegt ein Sachmangel am erworbenen Fahrzeug vor, haben Sie als Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Kompensation. Der Verkäufer muss Ihnen dann den Minderwert des Fahrzeugs in Geld ausgleichen. Dieses Recht auf Minderung nach § 441 BGB steht Ihnen als Käufer zu, wenn:
- der Verkäufer die Nacherfüllung (Reparatur) unberechtigterweise verweigert hat,
- die Nacherfüllung gescheitert ist – beim Kauf vom Händler genügt nach § 475d BGB bereits ein fehlgeschlagener Reparaturversuch, beim Privatkauf gilt die Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten Versuch als gescheitert – oder
- es aus anderen rechtlichen Gründen nicht zu einer berechtigten Nachbesserung gekommen ist.
Wichtiger rechtlicher Vorteil: Im Gegensatz zum vollständigen Rücktritt vom Kaufvertrag steht Ihnen das Recht auf eine Minderung auch bei sogenannten unerheblichen Mängeln zu – die 5-%-Erheblichkeitsschwelle gilt hier nicht.
Wie berechnet sich die Minderung?
Die Höhe der Minderung wird nicht einfach geschätzt, sondern folgt der gesetzlichen Vorgabe des § 441 Abs. 3 BGB: Der Kaufpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Fahrzeugs in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert (mit Mangel) gestanden hätte.
Als Ihr Kfz-Anwalt nutzen wir dafür diese Berechnungsformel:
(Wert mit Mangel × vereinbarter Kaufpreis) / Wert ohne Mangel = geminderter Kaufpreis.
In unserem Praxisbeispiel sieht das so aus:
(12.000 € × 20.000 €) / 24.000 € = 10.000 € geminderter Kaufpreis. Herr Müller erhält somit die Differenz von 10.000 Euro vom Verkäufer zurück.
Rücktritt / Wandlung
Praxisbeispiel zum Rücktritt: Wiederholter Motorschaden und gescheiterte Reparatur
Herr Schulze kaufte beim Autohaus Siek einen BMW 5er zum Preis von 42.000 Euro. Nach fünf Monaten erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden. Nach Absprache mit dem Verkäufer ließ Herr Schulze den Wagen zur Werkstatt des Händlers abschleppen, wo dieser repariert wurde. Doch die Freude währte kurz: Bereits zwei Tage später trat erneut ein Motorschaden auf. Bereits nach diesem ersten gescheiterten Reparaturversuch hätte Herr Schulze beim Kauf vom Händler gemäß § 475d Abs. 1 Nr. 2 BGB den Rücktritt erklären können. Da das Autohaus jedoch eine erneute Nachbesserung anbot, gab er dem Händler eine weitere Chance. Als es nach der erneuten Übergabe bereits nach wenigen Kilometern zum dritten Motorschaden kam, war das Maß endgültig voll.
Herr Schulze hatte völlig zu Recht das Vertrauen in das Autohaus und dieses „Montagsauto" verloren. Er wollte das Fahrzeug nur noch zurückgeben und erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Autohaus weigerte sich jedoch, den BMW zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Daraufhin schaltete Herr Schulze unsere spezialisierte Kanzlei ein. Als erfahrener Anwalt für Autokauf forderten wir den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs – erfolgreich ein. Herr Schulze erhielt sein Geld zurück, und das Autohaus musste die gesamten Rechtsanwaltskosten übernehmen.
Ihre Rechte: Wann können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten?
Liegt ein erheblicher Sachmangel vor und das Vertrauen ist zerstört, möchten viele Käufer das Fahrzeug einfach nur noch loswerden. Dieser rechtliche Schritt – der Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 437 Nr. 2, 323 BGB – bedeutet: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Als Kfz-Rechtsanwalt setzen wir diesen Anspruch für Sie durch, wenn:
- die Nacherfüllung (Reparatur) durch den Verkäufer unberechtigterweise verweigert wurde,
- die Nacherfüllung gescheitert ist – beim Kauf vom Händler reicht nach § 475d BGB bereits ein fehlgeschlagener Versuch, beim Privatkauf gilt die Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten Versuch als gescheitert – oder
- es aus sonstigen rechtlichen Gründen nicht zu einer berechtigten Nachbesserung gekommen ist.
Wichtige Voraussetzung – der erhebliche Mangel:
Damit ein Rücktritt rechtlich möglich ist, muss der Mangel „erheblich" sein (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein erheblicher Mangel bei behebbaren Mängeln in der Regel dann vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten die Grenze von 5 Prozent des Bruttokaufpreises überschreiten. Bei unbehebbaren Mängeln – etwa einem verschwiegenen Unfallschaden – ist die Erheblichkeit regelmäßig ohne Weiteres gegeben.
Der Nutzungsersatz: Abzug für gefahrene Kilometer
Wenn Sie erfolgreich vom Kaufvertrag zurücktreten, hat der Verkäufer im Gegenzug einen rechtlichen Anspruch auf sogenannten Nutzungsersatz. Das bedeutet: Die Kilometer, die Sie das Fahrzeug bis zur Rückgabe gefahren haben, werden finanziell berechnet und vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen.
Die Berechnung erfolgt nach klaren Vorgaben:
- Formel bei Gebrauchtfahrzeugen:
(Gebrauchtkaufpreis × zurückgelegte Kilometer) / Erwartbare Restlaufleistung - Formel bei Neufahrzeugen:
(Kaufpreis × zurückgelegte Kilometer) / Erwartbare Gesamtlaufleistung
Arglistige Täuschung
Praxisbeispiel: Verschwiegener Bremsenschaden trotz „gekauft wie gesehen"
Herr Bach kaufte von privat (Herrn Listig) einen Opel Astra für 5.000 Euro. Der Kaufvertrag wurde mit dem üblichen Zusatz „gekauft wie gesehen" und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geschlossen. Was Herr Bach nicht wusste: Der Opel wies bereits massive Schäden an den Bremsleitungen auf. Herr Listig wusste von diesem Defekt, verschwieg ihn jedoch bewusst, um das Auto an den unbedarften Käufer loszuwerden.
Als Herr Bach den Schaden entdeckte, forderte er die Rücknahme des Fahrzeugs. Herr Listig lehnte dies ab und berief sich auf den vertraglichen Gewährleistungsausschluss. Daraufhin schaltete Herr Bach unsere spezialisierte Kanzlei ein. Als erfahrener Anwalt für Autokauf forderten wir den Verkäufer mit rechtlich fundierter Begründung zur sofortigen Rücknahme auf. Gemäß § 444 BGB kann sich ein Verkäufer nicht auf den Haftungsausschluss berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ein auf unser Anraten eingeschalteter Sachverständiger konnte zudem klar belegen, dass die Bremsen bereits vor der Übergabe defekt waren und Herr Listig davon Kenntnis gehabt haben musste. Wir erklärten für unseren Mandanten die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB und wiesen darauf hin, dass das bewusste Verschweigen eines sicherheitsrelevanten Mangels auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Der Verkäufer lenkte ein und nahm das Fahrzeug zurück. (Hinweis: Die Rechtsanwaltskosten trug in diesem spezifischen Fall Herr Bach.)
Ihre Rechte: Der Gewährleistungsausschluss greift bei Arglist nicht
Verkauft jemand ein mangelhaftes Fahrzeug, kennt den Mangel bei der Übergabe und verschweigt diesen vorsätzlich (z. B. um einen höheren Kaufpreis zu erzielen), liegt eine arglistige Täuschung vor. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer Eigenschaften „ins Blaue hinein" zusichert, ohne zu wissen, ob sie zutreffen.
Das wichtigste juristische Detail für Sie: Gemäß § 444 BGB ist ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss bei arglistiger Täuschung unwirksam. Dem Käufer stehen dann zwei Wege offen: Zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB mit der Folge, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Zum anderen der Rücktritt vom Kaufvertrag – bei dem keine Fristsetzung zur Nacherfüllung erforderlich ist, da dem arglistigen Verkäufer kein Recht auf Nachbesserung zusteht.
Als Ihr Kfz-Rechtsanwalt wählen wir den Weg, der in Ihrem konkreten Fall die stärkste Position bietet. In beiden Fällen ist die Rechtsfolge die vollständige Rückabwicklung des Vertrages: Das Fahrzeug wird zurückgegeben und Sie erhalten Ihren Kaufpreis zurück.
Aufklärungspflicht: Worüber muss der Verkäufer zwingend informieren?
Bei der arglistigen Täuschung liegt die Beweislast grundsätzlich beim Käufer. Es ist jedoch durch Rechtsprechung vergleichsweise klar geregelt, welche Informationen ein Verkäufer ungefragt preisgeben muss. Bei folgenden Punkten darf weder gelogen noch geschwiegen werden:
- Unfälle: Ein Unfallwagen verliert erheblich an Wert. Der Verkäufer muss frühere Unfälle mit Schäden über Bagatellschäden hinaus zwingend angeben.
- Schäden & Verschleiß: Über wesentliche Beschädigungen (wie Karosserie- oder Motorschäden) sowie über bekannte erhebliche Verschleißmängel muss informiert werden.
- Laufleistung: Die Kilometerlaufleistung ist ein Kernmerkmal. Eine Tachomanipulation ist nach § 22b StVG strafbar.
- Allgemeine Historie: Alter, Baujahr, Anzahl der Vorbesitzer und die Art der Vorbenutzung (z. B. als Mietwagen oder Taxi) müssen der Wahrheit entsprechen.
- Schadstoffe: Der korrekte Schadstoffausstoß sowie die daraus resultierende Schadstoffklasse und Besteuerung sind transparent mitzuteilen.
Ausnahme – offensichtliche Mängel: Über äußerlich erkennbare Kratzer oder Dellen muss der Verkäufer nicht aktiv aufklären, da Sie diese bei der Besichtigung selbst wahrnehmen können. Dieser Grundsatz gilt allerdings nur, wenn die Besichtigung tatsächlich stattgefunden hat – beim Fernabsatzkauf (Online-Kauf) entfällt diese Einschränkung.
Schadensersatz
Verkauft ein Händler oder Privatverkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug und weigert sich im Nachgang, den angezeigten Sachmangel zu beheben, haben Sie als Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Nacherfüllung gescheitert oder entbehrlich ist und den Verkäufer ein Verschulden trifft. Dabei differenzieren wir als erfahrener Anwalt für Autokauf juristisch exakt zwischen dem „kleinen" und dem „großen" Schadensersatz. Beide Wege bieten starke Lösungen, je nachdem, ob Sie das Auto behalten oder zurückgeben möchten.
Praxisbeispiel 1: Der „kleine Schadensersatz" (Fahrzeug behalten)
Herr Schwarz kaufte von privat (Herrn Beck) eine Mercedes C-Klasse für 15.000 Euro. Nach der Übergabe stellte sich heraus, dass die Klimaanlage bereits beim Kauf defekt war. Herr Beck wusste davon nichts, da er immer ohne Klimaanlage gefahren war, weigerte sich jedoch strikt, die Reparatur zu übernehmen. Herr Schwarz setzte dem Verkäufer daraufhin eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, die fruchtlos verstrich. Anschließend ließ er die Klimaanlage in einer Fachwerkstatt für 2.500 Euro reparieren und forderte diese 2.500 Euro als Schadensersatz von Herrn Beck ein. Herr Beck sah nicht ein, warum er zahlen sollte. Daraufhin schaltete Herr Schwarz unsere spezialisierte Kanzlei ein. Mit einer rechtlich fundierten Begründung forderten wir die 2.500 Euro erfolgreich bei Herrn Beck ein. Auch die gesamten Rechtsanwaltskosten musste der Verkäufer tragen.
Praxisbeispiel 2: Der „große Schadensersatz" (Vertrag rückabwickeln)
Der Autohändler Koch kaufte von Herrn Meister einen Skoda Octavia für 10.000 Euro und ließ das Fahrzeug für 300 Euro in sein Autohaus überführen. Auch hier war die Klimaanlage unbemerkt defekt und Herr Meister verweigerte die Reparatur (Kostenpunkt 2.500 Euro). Der entscheidende Punkt: Herr Koch hatte zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bereits einen Kunden, der bereit war, 12.000 Euro für den Skoda zu zahlen. Da Herr Koch das defekte Fahrzeug nicht weiterverkaufen konnte, forderte er die Rücknahme und seinen Gesamtschaden von Herrn Meister: 10.000 Euro Kaufpreis + 2.000 Euro entgangener Gewinn + 300 Euro Überführungskosten. Herr Meister verweigerte die Zahlung. Unsere Kanzlei übernahm den Fall und überzeugte Herrn Meister mit juristischem Nachdruck zur Zahlung der gesamten 12.300 Euro Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Skoda Octavia. Die Rechtsanwaltskosten trug ebenfalls Herr Meister.
Ihre Rechte: Die juristischen Unterschiede im Detail
1. Der „kleine Schadensersatz" (§ 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB)
Hier behalten Sie das Fahrzeug, kümmern sich selbst um die Behebung des Mangels und geben die Kosten an den Verkäufer weiter. Sie verlangen, finanziell so gestellt zu werden, als wäre ein mangelfreies Auto geliefert worden. Wichtig: Dieser Anspruch kommt auch bei unerheblichen Mängeln in Betracht – die 5-%-Erheblichkeitsschwelle gilt hier nicht.
Es gilt das rechtliche Entweder-Oder-Prinzip. Sie müssen sich entscheiden, welche dieser drei Arten von Schadensersatz Sie verlangen:
- Ersatz der Reparaturkosten: Die Kosten, die erforderlich sind, um den Mangel in einer Werkstatt zu beseitigen.
- Ersatz des Minderwerts: Die finanzielle Kompensation des Wertverlustes (führt in der Praxis zum gleichen Ergebnis wie die Minderung).
- Allgemeine Vermögensschäden: Ausgleich von Schäden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mangel (z. B. entgangener Gewinn).
2. Der „große Schadensersatz" (§ 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1, 5 BGB)
Hier wird der Kaufvertrag vollständig rückabgewickelt (das Fahrzeug wird an den Verkäufer zurückgegeben). Voraussetzung hierfür ist zwingend, dass ein erheblicher Mangel vorliegt.
Als Ihr Kfz-Anwalt fordern wir in diesem Fall nicht nur den Kaufpreis zurück, sondern stellen sicher, dass Sie so gestellt werden, als wäre das Fahrzeug mangelfrei geliefert worden. Ihre Ansprüche umfassen:
- Entgangener Gewinn: Hätten Sie das Fahrzeug (wie in unserem Beispiel) teurer weiterverkaufen können, ist dieser entgangene Gewinn erstattungsfähig.
- Gutachterkosten: Kosten, die zur Feststellung des Sachmangels durch einen Sachverständigen entstanden sind.
- Vertragskosten: Erstattung sämtlicher vergeblicher Aufwendungen wie Abholkosten, Anmeldekosten, Überführungskosten sowie die Kosten für die Nummernschilder.
- FAQs
Offene
Fragen?
Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.
Welcher Anwalt bei Autokauf?
Wenn es zu Problemen beim Fahrzeugkauf kommt, ist die Wahl des richtigen Rechtsbeistands entscheidend. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich nicht an einen "Allrounder", sondern an einen hochspezialisierten Rechtsanwalt für Autokauf bzw. einen Experten für KFZ-Recht zu wenden. Nur ein spezialisierter KFZ Anwalt kennt die tagesaktuelle Rechtsprechung zu Themen wie Rücktritt, Minderung, versteckten Mängeln oder arglistiger Täuschung im Detail. Durch diese Spezialisierung können wir Ihre Ansprüche deutlich schneller, zielgerichteter und mit einer höheren Erfolgsquote durchsetzen als eine Kanzlei ohne diesen Schwerpunkt.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ja, Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden anwaltlichen Kosten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben oder das entsprechende Verkehrspaket in Ihrer bestehenden Rechtsschutzpolice mitversichert ist.
Wann fallen Kosten an?
Die juristische Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie vollkommen kostenfrei und absolut unverbindlich. Anwaltskosten fallen erst dann an, wenn Sie uns nach dieser Prüfung ausdrücklich das Mandat erteilen und uns beauftragen, Ihre Rechte durchzusetzen. Bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, klären wir Sie selbstverständlich vollumfänglich und transparent über die zu erwartenden Gebühren sowie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung auf. Es gibt bei uns keine versteckten Kosten.
Wie läuft die Kommunikation ab?
Um eine schnelle und effektive Bearbeitung Ihres Falles zu gewährleisten, erfolgt die Kommunikation mit unserer Kanzlei ausschließlich per E-Mail und Telefon. Diese direkten Wege ermöglichen es uns, ohne zeitliche Verzögerungen auf Ihr Anliegen einzugehen und Sie als Ihr spezialisierter Anwalt für Autokauf stets transparent über den aktuellen Stand zu informieren.
Kann ich Sie direkt anrufen?
Um eine zügige und strukturierte Bearbeitung Ihres Falles zu gewährleisten, bitten wir Sie, von telefonischen Rückfragen vor Erhalt unserer juristischen Ersteinschätzung abzusehen. Sobald unsere spezialisierten Anwälte Ihren Sachverhalt geprüft haben, kommen wir proaktiv auf Sie zu, um ein gemeinsames Telefonat zu vereinbaren und das weitere Vorgehen in Ruhe zu besprechen.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Da bei rechtlichen Konflikten rund um den Fahrzeugkauf oft schnelles Handeln gefragt ist, arbeiten wir besonders zügig und zielgerichtet. Wir bemühen uns stets, Ihnen so schnell wie möglich eine fundierte juristische Ersteinschätzung zu Ihrem Fall zu übermitteln.
Muss ich die Vollmacht sofort unterschreiben?
Nein, Sie müssen im ersten Schritt noch keine anwaltliche Vollmacht unterzeichnen. Nach der Übermittlung unserer juristischen Ersteinschätzung kontaktieren wir Sie unaufgefordert, um das weitere gemeinsame Vorgehen in aller Ruhe und transparent mit Ihnen zu besprechen.
Was passiert, wenn ich die Vollmacht unterschreibe?
Sobald uns Ihre unterschriebene Anwaltsvollmacht vorliegt, sind wir offiziell legitimiert, Ihre Interessen zu vertreten. Ab diesem Zeitpunkt können wir umgehend mit der weiteren rechtlichen Bearbeitung Ihres Falles beginnen und Ihre Ansprüche konsequent gegenüber der Gegenseite durchsetzen.
Was passiert, wenn ich mich gegen eine Zusammenarbeit entscheide?
Sollten Sie sich gegen eine Zusammenarbeit entscheiden und uns keine unterschriebene Vollmacht übermitteln, schließen wir den Vorgang in unserer Kanzlei unbürokratisch ab. Die durch uns durchgeführte juristische Ersteinschätzung bleibt in diesem Fall vollkommen kostenfrei, und es entstehen Ihnen keinerlei finanzielle Verpflichtungen oder Anwaltsgebühren.
Wie lange dauert es, bis ich die Ersteinschätzung erhalte?
Wir wissen, wie wichtig eine schnelle rechtliche Klärung bei Problemen mit dem Autokauf ist. Daher prüfen wir Ihr Anliegen umgehend. In der Regel erhalten Sie unsere fundierte juristische Ersteinschätzung bereits innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Anfrage.
Was passiert, wenn die Ersteinschätzung negativ ausfällt?
Sollte unsere juristische Ersteinschätzung ergeben, dass ein weiteres Vorgehen in Ihrem speziellen Fall leider keine ausreichende Aussicht auf Erfolg hat, entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten. Als spezialisierte Kanzlei legen wir größten Wert auf eine ehrliche, transparente Beratung. Die Prüfung Ihres Anliegens bleibt für Sie somit in jedem Fall zu 100 % risikofrei.
Was passiert, wenn die Ersteinschätzung negativ ausfällt?
Sollte unsere juristische Ersteinschätzung ergeben, dass ein weiteres Vorgehen in Ihrem speziellen Fall leider keine ausreichende Aussicht auf Erfolg hat, entstehen Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten. Als spezialisierte Kanzlei legen wir größten Wert auf eine ehrliche, transparente Beratung. Die Prüfung Ihres Anliegens bleibt für Sie somit in jedem Fall zu 100 % risikofrei.
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Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf
Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.
Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.