- Spezialisierte Rechtsanwälte für Autokauf und KFZ-Recht
Gebrauchtwagengarantie zahlt nicht? Das sind Ihre Rechte
Ihr Auto hat einen teuren Schaden – Motor, Getriebe, Turbolader – und die Gebrauchtwagengarantie will nicht zahlen oder lehnt ab? Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge, und oft haben Sie mehr Rechte, als der Händler zugibt. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, wer für den Schaden aufkommen muss.
- Garantie abgelehnt? Wir prüfen die Bedingungen – oft zu Unrecht verweigert.
- Garantie Gewährleistung: Zusätzlich haben Sie die gesetzlichen Rechte gegen den Händler.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Wir klären, wer zahlen muss, bevor Kosten entstehen.
Bereits 5000+ Autokäufe geprüft
Kurz erklärt: Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige vertragliche Zusage und richtet sich allein nach ihren Garantiebedingungen (§ 443 BGB) – sie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sondern tritt daneben. Lehnt der Garantiegeber die Zahlung ab, bleibt der Anspruch gegen den Händler aus §§ 434, 437 BGB bestehen; innerhalb der ersten zwölf Monate wird dabei vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Lassen Sie sich eine Ablehnung deshalb immer schriftlich begründen.
Garantie zahlt nicht – Ihre Rechte
Garantie ist Vertrag
Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage. Was gedeckt ist, richtet sich nach den Garantiebedingungen – die wir für Sie prüfen. Maßgeblich ist der Deckungsumfang in den Garantiebedingungen. Ausschlüsse für Verschleißteile sind zulässig, müssen aber klar und verständlich formuliert sein (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).
Zusätzlich Gewährleistung
Unabhängig von der Garantie haben Sie beim Händler die gesetzliche Gewährleistung. War der Mangel bei Übergabe angelegt, haftet der Händler – oft trotz abgelehnter Garantie. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich gegen den Händler, nicht gegen die Garantiegesellschaft. Die Grundlagen erklärt die Seite Sachmängelhaftung beim Auto.
Wartung als Vorwand
Viele Garantien verlangen lückenlose Wartung und lehnen bei kleinsten Abweichungen ab. Ob die Ablehnung wirklich trägt, ist häufig zweifelhaft. Klauseln, die Garantieleistungen pauschal von einer lückenlosen Wartung abhängig machen, sind angreifbar, wenn die versäumte Wartung für den Schaden nicht ursächlich war (BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 206/12).
Zwei Wege zum Ziel
Wir prüfen beide Ansprüche – Garantie und Gewährleistung – und setzen den durch, der für Sie am sichersten und schnellsten greift. Führt die Garantie nicht zum Ziel, bleibt der Weg über Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer.
- Schneller Ablauf
In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht
48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:
Schritt 1
- Sachverhalt schildern
Übermitteln Sie Kaufvertrag, Garantiebedingungen und die Ablehnung sowie Angaben zum Schaden.
- Ihr Zeitaufwand: max. 5 Minuten
Schritt 2
- Kostenfreie Prüfung
Wir prüfen, ob die Garantie greifen muss und ob zusätzlich Gewährleistungsansprüche bestehen. Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung an und setzen Sie parallel dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung. So verlieren Sie weder Zeit noch einen der beiden Ansprüche.
- Dauer: max. 2 Werktage
Schritt 3
- Deckung & Mandat
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation.
- Rückmeldung nach max. 3 Tagen
Schritt 4
- Rechte durchsetzen
Wir setzen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Garantiegeber oder Händler durch.
- Rückmeldung nach ca. 11 Tagen
Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung
Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten
Juristische Fachkenntnisse
Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung
Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle
Hohe Erfolgsquote
Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen
Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts
Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse
Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?
- Unser Kredo
Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko
Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Gerade bei teuren Motor- und Getriebeschäden lohnt es sich, eine Ablehnung nicht einfach hinzunehmen. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, wer für den Schaden aufkommen muss, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg.
Sascha Schiller
- Kostenfrei & unverbindlich
Unser Erstcheck für Sie
- Hat Ihr Gebrauchtwagen einen teuren Schaden (z. B. Motor oder Getriebe)?
- Lehnt die Garantie die Zahlung ab oder zahlt nur teilweise?
- Möchten Sie wissen, wer für den Schaden aufkommen muss?
- Kundenstimmen
Das sagen unsere Kunden
Wir stellten sehr zufällig fest, dass das von uns erworbene Fahrzeug einen Unfallschaden gehabt haben muss. Der Verkäufer stritt vehement ab dass er davon wusste, deshalb gestaltete sich eine Einigung des Problems schwierig. Da wir genau wussten, dass wir nichts mit dem Schaden zu tun haben, haben wir autokauf-rechte.de nach einer Einschätzung gebeten. Uns wurde empfohlen eine Minderung festzusetzen, woraufhin wir die Kanzlei Schiller damit beauftragt haben. Im Resultat hat eine externe Werkstatt den Schaden behoben, der Verkäufer musste für die Reparatur aufkommen und uns den niedrigeren Wert des Fahrzeuges erstatten, auch die Anwaltskosten trug der Verkäufer. Wir hoffen nicht, dass wir Ihr Leistungen wieder in Anspruch nehmen müssen, würden es aber ohne bedenken wieder tun, sehr empfehlenswerte Arbeit, vielen Dank nochmal.
Leopold Rausch
Unternehmer
Herr Schiller hat unseren, eigentlich schon abgeschriebenen, Fehl-Autokauf wieder in Ordnung gebracht. Auf Empfehlung haben wir den Service von autokauf-rechte.de in Anspruch genommen. Nach der raschen und erfolgsversprechenden Ersteinschätzung waren wir uns sicher die Kanzlei Schiller zu beauftragen. Das war die genau richtige Entscheidung, danke nochmals und weiterhin viel Erfolg.
Bijan Dimka
Software Entwickler
Ich habe mir bei unserem lokalen Gebrauchtwagenhändler einen gebrauchten VW Polo gekauft. Nach 2 Monaten dann wie aus dem Nichts ein Motorschaden. Da ich eine Gebrauchtwagengarantie beim Autokauf mit erworben hatte, meldete ich mich mit meinem Problem Händler. Der stellte sich aber von Anfang quer und verlangte von mir einen Beweis dass die Schuld nicht bei mir liegt. Teuere Gutachten kamen für mich nicht in Frage, weshalb ich mich bei Autokauf-Rechte.de meldete. Nach kurzer Schilderung widmete sich Herrn Schiller meinem Fall. Das Ergebnis: 1 Brief reichte aus um den Verkäufer zum Handeln zu bewegen. Die Kosten für den Anwalt hat meine KFZ-Versicherung übernommen (inkl. Rechtsschutz), die Reparatur des Fahrzeuges die Werkstatt des Händlers. Danke und viele liebe Grüße Martin
Martin Gospodarek
Einzelhandelskaufmann
- Über uns
Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte
Über die Kanzlei
Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.
Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.
Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.
Bundesweit tätig
Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig
Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?
Nicht bei uns!
Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.
Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.
Käufer & Verkäufer
Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.
Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?
Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.
Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:
- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen
Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.
Fallbeispiele
Garantie lehnt Motorschaden ab – zu Unrecht
Garantie lehnt Motorschaden ab – zu Unrecht
Nach einem Motorschaden verweigerte der Garantiegeber die Zahlung mit Verweis auf angeblich fehlende Wartung. Die Prüfung der Garantiebedingungen zeigte, dass die Ablehnung nicht trug. Nach anwaltlicher Aufforderung übernahm die Garantie die Reparaturkosten.
Über die Gewährleistung zum Ziel
Über die Gewährleistung zum Ziel
Eine Garantie deckte den Getriebeschaden nicht ab. Da der Mangel jedoch bereits bei Übergabe angelegt war, griff die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler (§ 477 BGB). Der Händler musste die Reparatur übernehmen. Beide Wege lassen sich parallel verfolgen; welcher schneller trägt, hängt vom Schadensbild ab – mehr dazu unter Gebrauchtwagen: Rücktritt und Rechte.
Wartungslücke als Vorwand
Wartungslücke als Vorwand
Der Garantiegeber lehnte wegen einer angeblich versäumten Inspektion ab. Da die Wartungsobliegenheit für den konkreten Schaden nicht ursächlich war, war die Ablehnung unwirksam. Wir setzten die Kostenübernahme durch.
Nur Teilzahlung angeboten
Nur Teilzahlung angeboten
Die Garantie wollte nur einen Bruchteil der Reparaturkosten zahlen. Nach Prüfung der Bedingungen und der Schadensursache erreichten wir eine deutlich höhere Kostenübernahme.
Ehrliche Einschätzung: Verschleiß nicht gedeckt
Ehrliche Einschätzung: Verschleiß nicht gedeckt
Ein Käufer wollte einen typischen Verschleißschaden über die Garantie abrechnen. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass weder Garantie noch Gewährleistung greifen – bevor Kosten entstanden. Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten.
- FAQs
Offene
Fragen?
Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorlagen. Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung mit eigenen Bedingungen. Beide bestehen nebeneinander.
Die Gebrauchtwagengarantie zahlt nicht – was kann ich tun?
Wir prüfen zunächst die Garantiebedingungen: Oft ist die Ablehnung nicht gerechtfertigt. Zusätzlich prüfen wir Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Häufig führt einer der beiden Wege zum Erfolg.
Darf die Garantie bei fehlender Wartung ablehnen?
Nur begrenzt. Eine Wartungsobliegenheit darf die Leistung nur ausschließen, soweit die Versäumnis für den Schaden ursächlich war. Eine pauschale Ablehnung wegen jeder kleinen Lücke ist oft unwirksam.
Haftet der Händler trotz abgelehnter Garantie?
Ja, das ist möglich. Unabhängig von der Garantie besteht die gesetzliche Gewährleistung. War der Mangel bei Übergabe angelegt, haftet der Händler – auch wenn die Garantie nicht zahlt.
Gilt die Beweislastumkehr auch hier?
Beim Kauf vom Händler ja: In den ersten zwölf Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag (§ 477 BGB). Das stärkt Ihre Gewährleistungsansprüche erheblich.
Was ist bei einem Motorschaden gedeckt?
Das hängt von den Garantiebedingungen ab – manche decken den Motor, andere schließen Verschleißteile aus. Parallel prüfen wir, ob der Schaden über die Gewährleistung erfasst ist.
Die Garantie zahlt nur einen Teil – ist das rechtens?
Nicht immer. Ob eine Deckelung oder Teilzahlung zulässig ist, richtet sich nach den Bedingungen. Wir prüfen, ob Ihnen eine höhere oder vollständige Kostenübernahme zusteht.
Wie schnell muss ich reagieren?
Zeitnah. Melden Sie den Schaden dem Garantiegeber und dem Händler und lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne Absprache reparieren, sonst riskieren Sie den Anspruch. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt. Garantiebedingungen enthalten oft kurze Anzeige- und Vorlagefristen. Die gesetzliche Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate, wenn Sie beim Händler die Reparatur verlangen und diese tatsächlich durchgeführt wird (§ 475e Abs. 5 BGB).
Lohnt sich anwaltliche Hilfe bei einer Ablehnung?
Oft ja. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Da unsere Ersteinschätzung kostenlos ist, erfahren Sie ohne Risiko, ob sich das Vorgehen lohnt. Wir prüfen Garantiebedingungen und Gewährleistungsansprüche in einem Schritt – zum Ablauf und zu den Kosten: Anwalt für Autokauf.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Was bedeutet das „Recht auf Reparatur“ ab dem 31.07.2026 für meine Gewährleistung?
Es betrifft die gesetzliche Gewährleistung, nicht die Garantie. Bei Kaufverträgen mit einem Händler ab dem 31.07.2026 verlängert sich die Verjährung Ihrer Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate, wenn Sie die Reparatur verlangen und diese tatsächlich durchgeführt wird (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Verlängerung erfasst grundsätzlich alle Mängel, nicht nur den reparierten. Ihre Garantie richtet sich dagegen weiterhin allein nach den Garantiebedingungen. Praktisch heißt das: Auch wenn die Garantie die Zahlung ablehnt, kann Ihr gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer nach einer Reparatur länger bestehen als gedacht. Vor der Nacherfüllung muss der Händler Sie auf Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung und auf die Verlängerung hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB).
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Mehr Informationen- Unser Standort
Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf
Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.
Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.