Hellblauer VW Käfer, freigestellt, als Symbolbild für den privaten Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagengarantie zahlt nicht? Das sind Ihre Rechte

Ihr Auto hat einen teuren Schaden – Motor, Getriebe, Turbolader – und die Gebrauchtwagengarantie will nicht zahlen oder lehnt ab? Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge, und oft haben Sie mehr Rechte, als der Händler zugibt. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, wer für den Schaden aufkommen muss.

Porträts von vier Mandanten mit dem Hinweis auf über 5.000 geprüfte Fälle

Bereits 5000+ Autokäufe geprüft

Wir sind bekannt aus

Kurz erklärt: Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige vertragliche Zusage und richtet sich allein nach ihren Garantiebedingungen (§ 443 BGB) – sie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sondern tritt daneben. Lehnt der Garantiegeber die Zahlung ab, bleibt der Anspruch gegen den Händler aus §§ 434, 437 BGB bestehen; innerhalb der ersten zwölf Monate wird dabei vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Lassen Sie sich eine Ablehnung deshalb immer schriftlich begründen.

Garantie zahlt nicht – Ihre Rechte

Garantie ist Vertrag

Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusage. Was gedeckt ist, richtet sich nach den Garantiebedingungen – die wir für Sie prüfen. Maßgeblich ist der Deckungsumfang in den Garantiebedingungen. Ausschlüsse für Verschleißteile sind zulässig, müssen aber klar und verständlich formuliert sein (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB).

Zusätzlich Gewährleistung

Unabhängig von der Garantie haben Sie beim Händler die gesetzliche Gewährleistung. War der Mangel bei Übergabe angelegt, haftet der Händler – oft trotz abgelehnter Garantie. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich gegen den Händler, nicht gegen die Garantiegesellschaft. Die Grundlagen erklärt die Seite Sachmängelhaftung beim Auto.

Wartung als Vorwand

Viele Garantien verlangen lückenlose Wartung und lehnen bei kleinsten Abweichungen ab. Ob die Ablehnung wirklich trägt, ist häufig zweifelhaft. Klauseln, die Garantieleistungen pauschal von einer lückenlosen Wartung abhängig machen, sind angreifbar, wenn die versäumte Wartung für den Schaden nicht ursächlich war (BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 206/12).

Zwei Wege zum Ziel

Wir prüfen beide Ansprüche – Garantie und Gewährleistung – und setzen den durch, der für Sie am sichersten und schnellsten greift. Führt die Garantie nicht zum Ziel, bleibt der Weg über Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer.

In 4 einfachen Schritten zu Ihrem Recht

48 Stunden – und die Gegenseite weiß Bescheid. Wenn es um Probleme beim Fahrzeugkauf geht, zählt oft jede Minute. So schnell und unkompliziert setzen wir Ihre Rechte durch:

Schritt 1

Übermitteln Sie Kaufvertrag, Garantiebedingungen und die Ablehnung sowie Angaben zum Schaden.

Schritt 2

Wir prüfen, ob die Garantie greifen muss und ob zusätzlich Gewährleistungsansprüche bestehen. Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehnung an und setzen Sie parallel dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung. So verlieren Sie weder Zeit noch einen der beiden Ansprüche.

Schritt 3

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen nach Mandatserteilung die Kommunikation.

Schritt 4

Wir setzen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Garantiegeber oder Händler durch.

Lokaler Anwalt oder Autokauf-Rechte?

Auf eigene Faust
Lokaler/allgemeiner Anwalt
Autokauf-Rechte

Schnelle und unkomplizierte Abwicklung



Auf eigene Faust:
Langwieriger Prozess, keine Fachkenntnisse


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Komplexe Abstimmung, evtl. langsamere Bearbeitung


Autokauf-Rechte:
Effizienter Ablauf durch spezialisierte Experten

Juristische Fachkenntnisse



Auf eigene Faust:
In der Regel nicht vorhanden


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Ungewisse Fachkenntnisse und Erfahrung


Autokauf-Rechte:
Erfahrung und Expertise durch mehr als 5.000 Fälle

Hohe Erfolgsquote



Auf eigene Faust:
Geringe Erfolgschancen ohne Expertenwissen


Lokaler/allgemeiner Anwalt:
Abhängig von Erfahrung des Anwalts


Autokauf-Rechte:
Hohe Erfolgsquote durch (aktuelle) Fachkenntnisse

Warum prüfen wir Ihren Fall kostenfrei?

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Erfolgschancen prüfen lassen – unverbindlich, transparent und ohne Risiko

Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Käufer sollte seine Rechte durchsetzen können – unabhängig von der Sorge vor hohen Anwaltskosten. Gerade bei teuren Motor- und Getriebeschäden lohnt es sich, eine Ablehnung nicht einfach hinzunehmen. Mit unserer kostenfreien Fallprüfung erfahren Sie schnell und verlässlich, wer für den Schaden aufkommen muss, noch bevor Ihnen Kosten entstehen. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung, und wir gehen anschließend gemeinsam den sichersten Weg.

Sascha Schiller

Ansprechpartner für die kostenlose Fallprüfung im Autokaufrecht

Unser Erstcheck für Sie

Das sagen unsere Kunden

Die Kanzlei hinter Autokauf-Rechte

Bremer Überseestadt an der Weser, Kanzleistandort von Schiller Rechtsanwälte
Über die Kanzlei
Logo der Schiller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Wir sind die überregional bekannte und renommierte Kanzlei „Schiller Rechtsanwälte“. Zu unseren Schwerpunkten gehören das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Hier führen unsere Anwälte Fachanwaltstitel, welche die besondere Fachkunde in dem entsprechenden Bereich belegt. In allen Bereichen kämpfen wir deutschlandweit für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten. Wir sind seit etlichen Jahren am Markt und können in unseren Kernbereichen mit großer Erfahrung und Kompetenz aufwarten. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sind wir bestens organisiert und strukturiert. Darüber hinaus sind wir ebenfalls eine der Top Kanzleien im Bereich der zivilrechtlichen Prozessführung.

Unsere Erfahrung und unsere Kompetenz sind der Schlüssel zu Ihrem Erfolg. Bei uns steht die Zufriedenheit unserer Mandanten im Mittelpunkt, für die wir alles unternehmen. Wichtig ist uns dabei eine schnelle und einfache Kommunikation sowie eine fachliche Spitzenleistung. Überzeugen Sie sich selbst von uns.

Wir sind bundesweit für unsere Mandantschaft tätig

Parkplatz suchen? Einen Strafzettel bekommen, weil das Gespräch doch länger gedauert hat? Einen extra Termin nehmen? Vielleicht kommt noch etwas dazwischen und Sie warten wieder eine Woche auf den nächsten freien Termin? Verschwendung wertvoller Zeit für An- und Abreise?

Nicht bei uns! Im Internetzeitalter kann die Bearbeitung in den meisten Rechtsbereichen ohne komplizierte persönliche Termine voll zufriedenstellend erledigt werden. Wir können alle erforderlichen Fragestellungen am Telefon besprechen. Dies spart Zeit für Sie und uns. Sie haben einige Stunden mehr Freizeit und wir können die gewonnene Zeit besser in die qualitativere Bearbeitung Ihres Falles investieren. Letztendlich sind Sie der Nutznießer von einer einfachen Kommunikation.

Es ist weiterhin nicht von Belang von wo aus die anwaltliche Leistung erbracht wird, sondern wie qualitativ diese ist. Bei uns finden Sie einen selten hohen Qualitätsstandard in Sachen Autokauf. Sie werden sehen wie einfach und unkompliziert die Zusammenarbeit mit uns sein wird. Rufen Sie uns kostenlos an und überzeugen Sie sich selbst.

Ob Käufer oder Verkäufer, wir setzen Ihr Recht durch! Ein großer Vorteil für Sie, da wir die Taktiken beider Seiten kennen.

Getäuscht oder enttäuscht? – Mangel oder nur Verschleiß?

Gerade bei älteren Fahrzeugen kommt es häufig vor, dass das Fahrzeug eben kein Neufahrzeug mehr ist, der Käufer dies jedoch nicht wahrhaben will und versucht den Preis zu drücken, da dieser ein “neues” Fahrzeug erwartet hat.

Wir erleben oftmals, dass diverse Mythen unter den Käufern üblich sind. Erschreckender ist noch, dass häufig selbst Anwälte die Thematik Autokauf nicht oder nur mäßig beherrschen. Teilweise werden hanebüchene Forderungen gestellt:

- In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer jeden Defekt beseitigen
- Ich als Käufer habe 2 Jahre Garantie
- Der Verkäufer muss das Fahrzeug bei mir zur Nachbesserung abholen

Diese und weitere Fehlvorstellungen erlebt man in der Praxis leider nicht selten. Wir haben verkäuferseits häufig erfahren müssen, dass sie sich auf haarsträubende Vergleiche und Zahlungen eingelassen haben obwohl dafür nicht der geringste Bedarf bestand. Hier zahlt sich die Einschaltung unserer Kanzlei stets aus.

Fallbeispiele

Garantie lehnt Motorschaden ab – zu Unrecht

Nach einem Motorschaden verweigerte der Garantiegeber die Zahlung mit Verweis auf angeblich fehlende Wartung. Die Prüfung der Garantiebedingungen zeigte, dass die Ablehnung nicht trug. Nach anwaltlicher Aufforderung übernahm die Garantie die Reparaturkosten.

Über die Gewährleistung zum Ziel

Eine Garantie deckte den Getriebeschaden nicht ab. Da der Mangel jedoch bereits bei Übergabe angelegt war, griff die gesetzliche Gewährleistung gegen den Händler (§ 477 BGB). Der Händler musste die Reparatur übernehmen. Beide Wege lassen sich parallel verfolgen; welcher schneller trägt, hängt vom Schadensbild ab – mehr dazu unter Gebrauchtwagen: Rücktritt und Rechte.

Wartungslücke als Vorwand

Der Garantiegeber lehnte wegen einer angeblich versäumten Inspektion ab. Da die Wartungsobliegenheit für den konkreten Schaden nicht ursächlich war, war die Ablehnung unwirksam. Wir setzten die Kostenübernahme durch.

Nur Teilzahlung angeboten

Die Garantie wollte nur einen Bruchteil der Reparaturkosten zahlen. Nach Prüfung der Bedingungen und der Schadensursache erreichten wir eine deutlich höhere Kostenübernahme.

Ehrliche Einschätzung: Verschleiß nicht gedeckt

Ein Käufer wollte einen typischen Verschleißschaden über die Garantie abrechnen. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagten wir offen, dass weder Garantie noch Gewährleistung greifen – bevor Kosten entstanden. Wir empfehlen rechtliche Schritte nur bei realistischen Erfolgsaussichten.

Offene
Fragen?

Wir prüfen zuerst kostenlos Ihren Fall und kommen dann auf Sie zu. Ein Anruf ist jetzt noch nicht sinnvoll, da wir Ihnen erst nach der Ersteinschätzung gezielt weiterhelfen können.

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorlagen. Die Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung mit eigenen Bedingungen. Beide bestehen nebeneinander.

Wir prüfen zunächst die Garantiebedingungen: Oft ist die Ablehnung nicht gerechtfertigt. Zusätzlich prüfen wir Gewährleistungsansprüche gegen den Händler. Häufig führt einer der beiden Wege zum Erfolg.

Nur begrenzt. Eine Wartungsobliegenheit darf die Leistung nur ausschließen, soweit die Versäumnis für den Schaden ursächlich war. Eine pauschale Ablehnung wegen jeder kleinen Lücke ist oft unwirksam.

Ja, das ist möglich. Unabhängig von der Garantie besteht die gesetzliche Gewährleistung. War der Mangel bei Übergabe angelegt, haftet der Händler – auch wenn die Garantie nicht zahlt.

Beim Kauf vom Händler ja: In den ersten zwölf Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag (§ 477 BGB). Das stärkt Ihre Gewährleistungsansprüche erheblich.

Das hängt von den Garantiebedingungen ab – manche decken den Motor, andere schließen Verschleißteile aus. Parallel prüfen wir, ob der Schaden über die Gewährleistung erfasst ist.

Nicht immer. Ob eine Deckelung oder Teilzahlung zulässig ist, richtet sich nach den Bedingungen. Wir prüfen, ob Ihnen eine höhere oder vollständige Kostenübernahme zusteht.

Zeitnah. Melden Sie den Schaden dem Garantiegeber und dem Händler und lassen Sie das Fahrzeug nicht ohne Absprache reparieren, sonst riskieren Sie den Anspruch. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt. Garantiebedingungen enthalten oft kurze Anzeige- und Vorlagefristen. Die gesetzliche Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Kaufverträgen ab dem 31.07.2026 verlängert sich diese Frist einmalig um zwölf Monate, wenn Sie beim Händler die Reparatur verlangen und diese tatsächlich durchgeführt wird (§ 475e Abs. 5 BGB).

Oft ja. Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Da unsere Ersteinschätzung kostenlos ist, erfahren Sie ohne Risiko, ob sich das Vorgehen lohnt. Wir prüfen Garantiebedingungen und Gewährleistungsansprüche in einem Schritt – zum Ablauf und zu den Kosten: Anwalt für Autokauf.

In vielen Fällen ja – eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt die außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung. Wir fordern die Deckungszusage an und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Es betrifft die gesetzliche Gewährleistung, nicht die Garantie. Bei Kaufverträgen mit einem Händler ab dem 31.07.2026 verlängert sich die Verjährung Ihrer Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate, wenn Sie die Reparatur verlangen und diese tatsächlich durchgeführt wird (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Verlängerung erfasst grundsätzlich alle Mängel, nicht nur den reparierten. Ihre Garantie richtet sich dagegen weiterhin allein nach den Garantiebedingungen. Praktisch heißt das: Auch wenn die Garantie die Zahlung ablehnt, kann Ihr gesetzlicher Anspruch gegen den Verkäufer nach einer Reparatur länger bestehen als gedacht. Vor der Nacherfüllung muss der Händler Sie auf Ihr Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung und auf die Verlängerung hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB).

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Bundesweit tätig für Ihre Rechte beim Autokauf

Wir sind bundesweit tätig und bieten unsere Expertise allen Autokäufern in Deutschland an. Dabei sind wir jedoch keine reine Online-Plattform, sondern arbeiten mit einem festen Standort, an dem wir unsere Dienstleistungen anbieten.

Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Rechte durchzusetzen, und wir setzen auf direkte Kommunikation und individuelle Beratung. Trotz unserer deutschlandweiten Reichweite können Sie sich jederzeit auf unsere kompetente Unterstützung verlassen – sowohl online als auch an unserem Standort.

Kontakt aufnehmen

Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Anliegen zu unseren Dienstleistungen. Unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sascha Schiller steht gerne persönlich zur Verfügung und freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

Sascha Schiller

Porträtfoto von Rechtsanwalt Sascha Schiller