1Ihre Daten
2Daten Schuldner
3Daten zur Forderung

Schritt 1

Haben Sie das Fahrzeug als Gewerbetreibender oder als Privatperson erworben?(erforderlich)

Gewerbetreibende (Unternehmer) untereinander schließen regelmäßig Sachmängelgewährleistungsrechte aus. Als Privatperson greifen hingegen verbraucherschützende Vorschriften.
Von wem haben Sie Ihr Fahrzeug erworben?(erforderlich)

Sollten Sie das Fahrzeug von einem Händler erworben haben, gibt es gesetzliche Gewährleistungsrechte, die nicht ausgeschlossen werden können.

Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung wiederum ausschließen. Dann kommt es allerdings auf die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses an. Dies prüfen wir gern für Sie!

Der Kaufpreis ist für mehrere Faktoren von Bedeutung. Zum einen ist dieser für die Berechnung der möglichen Nutzungsentschädigung und auch für die Bemessung etwaiger Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren wichtig. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, dürfte für Sie der Faktor Gebühren keine Rolle spielen.
TT Punkt MM Punkt JJJJ

Das Kaufdatum ist maßgeblich für den Zeitraum der Gewährleistung und der sog. Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr ist eine gesetzlich festgelegte Beweislast zu Lasten des Verkäufers, welcher die Mängelfreiheit des Fahrzeugs innerhalb eines Jahres nach dem Kauf beweisen muss.
Ist das Fahrzeug noch fahrtüchtig und wird bewegt?(erforderlich)

Diese Information benötigen wir für die Geltendmachung weiterer Ansprüche, wie Abstellgebühren, Nutzungsausfallentschädigung und auch im Hinblick auf eine Schadensminderungspflicht.

Um ggf. eine fachkundige Diagnose über etwaige Mängel erstellen zu lassen und auch für die mögliche Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit wäre diese Information von Belang.

Diese Information gibt Aufschluss darüber, ob ein Mangel oder möglicherweise ein von der Gewährleistung nicht inbegriffener Verschleiß vorliegt. Auch für die qualifizierte Inanspruchnahme der Gegenseite ist eine Mangelbeschreibung von hoher Relevanz.